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Die Eintragungen in das B-Blatt werden nach den folgenden Grundsätzen vorgenommen:
Hier ist ersichtlich, dass der Anteil im Erbwege auf die derzeitige Eigentümerin/den derzeitigen Eigentümer übergegangen ist:
Hier ist das Ergebnis einer Transaktion zu sehen, mit der der Anteil 1 an zwei Käuferinnen/Käufer zu gleichen Teilen verkauft worden ist:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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