Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Pöttsching auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur
- Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Pöttsching gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier:
Veröffentlichung_amtssigniert.pdf
Elektronische Signaturprüfung
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Pöttsching
Adresse: Hauptplatz 1, 7033 Pöttsching
Telefon: 02631 2225
Fax: 02631 2225-16
E-Mail: post@poettsching.bgld.gv.at
UID-Nummer: ATU49101902