VOR Schnuppertickets

Was genau ist eigentlich das VOR KlimaTicket und ist es für mich sinnvoll?
Das können Sie jetzt kostenlos ausprobieren! 

Die Gemeinde hat zwei VOR Schnuppertickets MetropolRegion Wien + NÖ + Bgld geordert, die sich alle mit Hauptwohnsitz in Pöttsching kostenlos ausborgen können. Vor allem für Pendler interessant –braucht man wirklich so viel länger mit den Öffis? Besonders zu den Stoßzeiten? Oder ist es nicht doch praktischer und stressfreier mit dem Zug (…und vor allem gemütlicher, weil man im Zug noch ein bisschen dösen kann…)? Jetzt können Sie das ganz einfach und kostenlos testen!

Ab 01. März stehen zwei VOR KlimaTickets zum Ausborgen bereit! Sie müssen nur einen Termin reservieren. Das tun Sie am einfachsten unter www.schnupperticket.at/poettsching – registrieren Sie sich kostenlos und schon können Sie für 3 Tage am Stück ein Ticket buchen (Entleih- und Retourniertag zählen mit). Oder Sie rufen zu den Öffnungszeiten am Gemeindeamt an – aber wir sagen es gleich: Online reservieren geht einfacher und schneller, denn online können Sie sofort sehen, wann die Tickets frei und wann sie schon vergeben sind!

Das sind die Nutzungsbedingungen:

Wo gilt das Schnupperticket?

Mit dem Schnupperticket der MetropolRegion Wien/Niederösterreich/Burgenland können Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Pöttsching alle öffentlichen Verkehrsmittel des VOR in der gesamten MetropolRegion Wien, Niederösterreich und Burgenland inkl. der Westbahn, der Mariazeller Bahn, der Badner Bahn und der Stadtbahn Waidhofen/Ybbs sowie P&R Garagen an den Bahnhöfen mit Zugangsberechtigung in der Ostregion kostenfrei nutzen.

Wer kann ein Schnupperticket ausleihen?

Das Ticket kann von allen mit Hauptwohnsitz in Pöttsching gemeldeten Personen gratis ausgeliehen werden. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Das Schnupperticket gilt immer nur für EINE Person.

Das Ticket kann für einen begrenzten Zeitraum ausgeliehen werden (max. 3 aufeinander folgende Tage; Samstag und Sonntag gelten als EIN Tag). Pro Person sind max. 6 Entleihtage im Monat und insgesamt max. 30 Entleihtage im Jahr möglich. Der Tag der Abholung sowie der Tag der Rückgabe werden als voller Entleihtag gerechnet. 

So funktioniert’s!

Die Reservierung des Tickets erfolgt online über www.schnupperticket.at/poettsching (eine einmalige Registrierung ist dafür notwendig, Sie erhalten ein Bestätigungsmail – bitte schauen Sie notfalls in den Spamordner) oder am Gemeindeamt der Marktgemeinde Pöttsching unter 02631 2225 oder post@poettsching.bgld.gv.at. 

Das Ticket kann im reservierten Zeitraum am Gemeindeamt zu den Amtsstunden abgeholt werden. Bei der Entlehnung werden die Ticket-Übernahme und die Kenntnisnahme dieser Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust, Gebühr bei verspäteter Rückgabe, etc.) mit Unterschrift bestätigt und verbindlich akzeptiert. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich. 

Die Rückgabe des Tickets erfolgt ebenfalls ausschließlich zu den Amtsstunden am Gemeindeamt, eine Rückgabe durch einen Boten ist zulässig, der Entleiher bleibt jedoch der Gemeinde gegenüber vollumfänglich verantwortlich.

Wird ein Ticket nicht zeitgerecht zurückgegeben und steht dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, so wird eine Verspätungsgebühr von EUR 50,--/Tag verrechnet. 

Kann ein reserviertes Ticket doch nicht in Anspruch genommen werden, muss dies ehestmöglich am Gemeindeamt gemeldet werden (per E-Mail an post@poettsching.bgld.gv.at oder telefonisch unter 02631 2225). Kurzfristige Stornierungen sind nur telefonisch am Gemeindeamt möglich! Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Reservierungen ausgesprochen werden kann.

Haftung

Sollte ein reserviertes Ticket aufgrund einer nicht zeitgerechten Retournierung nicht ausgehändigt werden können, kann die Gemeinde für daraus entstandene Unkosten (z.B. Ticketpreis) nicht belangt werden. Die Marktgemeinde Pöttsching behält sich das Recht vor, eine Reservierung des Tickets abzulehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Verlust des Tickets

Bei Verlust des Tickets ist der Entlehnende für den Ersatz der Fahrkarte verantwortlich. Die Kosten des KlimaTicket MetropolRegion in der Höhe von EUR 860,-- sind vom Verlustträger bzw. der Verlustträgerin in voller Höhe zu ersetzen.

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen sind vorbehalten.

Die Nutzungsbedingungen zum Herunterladen:

Nutzungsbedingungen Schnupperticket Pöttsching[2].pdf herunterladen (0.14 MB)