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Aus der Ukraine Vertriebene sollen dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht werden. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren sollen außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen werden. Darüber hinaus soll hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.
Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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