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Von Montag 02. Mai bis einschließlich Montag 09. Mai 2022 können Sie auf jedem Gemeindeamt folgende sieben Volksbegehren unterschreiben (wir haben jeweils zu den Informationsseiten verlinkt):
Am Gemeindeamt in Pöttsching können die Volksbegehren zu folgenden Zeiten unterzeichnet werden:
Montag 02. Mai 2022 8.00 – 16.00 UhrDienstag 03. Mai 2022 8.00 – 20.00 UhrMittwoch 04. Mai 2022 8.00 – 16.00 UhrDonnerstag 05. Mai 2022 8.00 – 20.00 UhrFreitag 06. Mai 2022 8.00 – 16.00 UhrSamstag 07. Mai 2022 8.00 – 12.00 UhrSonntag 08. Mai 2022 geschlossenMontag 09. Mai 2022 8.00 – 16.00 Uhr
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, vollendetes 16. Lebensjahr) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde in Österreich eingetragen ist.Sie können während des Eintragungszeitraumes auf einem Gemeindeamt in ganz Österreich Ihre Unterschrift abgeben, es muss nicht in der Heimatgemeinde sein. Mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur können Sie das Volksbegehren auch online auf oesterreich.gv.at unterzeichnen, und zwar bis spätestens Montag 09. Mai 2022, 20.00 Uhr. Wenn Sie bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können Sie dieses nicht mehr unterschreiben.
Für welche Volksbegehren derzeit Unterstützungserklärungen abgegeben werden können, erfahren Sie hier auf der Seite des Innenministeriums.
25.04.2022