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Ein Mastergrad wird durch den Abschluss eines Masterstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF) bzw. Fachhochschul-Masterstudiengangs (→ BMBWF) erlangt.
Das Masterstudium ist ein vollwertiges Studium, dauert mindestens vier Semester, bedarf typischerweise 90 ECTS-Punkte bis 120 ECTS-Punkte (Minimum 60 ECTS-Punkte) und endet mit Sponsion. Die Zulassung zu einem Masterstudium ist nur mit einem gleichwertigen und facheinschlägigen Studium möglich.
Die genauen Bezeichnungen des Mastergrades (z.B. "Master of Science") werden von den Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen selbst festgelegt. Mastergrade werden dem Namen nachgestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.
Eine besondere Stellung innerhalb der Mastergrade bilden die Mastergrade in der Weiterbildung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Jobs
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
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Titel und Auszeichnungen
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