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Absolventinnen/Absolventen einer höheren technischen Lehranstalt (HTL) oder Personen, die über eine vergleichbare Qualifikation und über drei bzw. sechs Jahre aufbauender fachbezogener Praxis verfügen, können die Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" erwerben.
Dazu ist die Absolvierung eines Fachgespräches über die Praxis im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erforderlich. Die in Frage kommenden technischen und gewerblichen Fachrichtungen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt.
Das Fachgespräch erfolgt mit zwei Expertinnen/Experten aus dem eigenen Berufsbereich im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.
Zertifizierungsstellen im Wohnsitzbundesland (veröffentlicht auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET))
Dem ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise anzuschließen:
Die Kosten betragen (für das Jahr 2024) 449 Euro.
Informationen zum Ingenieurgesetz 2017 (BMWET)
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An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
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Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
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