Silvesterknaller

Neues Gemeindezentrum

Wir möchten hinweisen auf das Pyrotechnikgesetz 2010 § 38 (1): Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten [...] Unter Kategorie F2 fallen bereits Schweizer Kracher, von Feuerwerkskörpern ganz zu Schweigen. Der Bürgermeister hat zwar das Recht, per Verordnung die Verwendung zB. zu Silvester an bestimmten Orten zu erlauben - er hat dies aber nicht getan. 

Deshalb ist und bleibt es verboten. 

Und kostet 3.600 Euro Strafe. 

Zusätzlich ist es eine Lärmbelästigung für Mensch und Tier, eine unglaubliche Umweltverschmutzung (schon mal die Raketenreste zusammengeklaubt?!) und in Zeiten hoher Inflation eine wirklich unnötige Geldverschwendung.

Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er die gefährliche, unsachgemäße, widerrechtliche Verwendung von Feuerwerkskörpern anzeigt oder nicht, denn weder wir als Gemeinde noch die Polizei können überall sein, vor allem zu Silvester.

Es ist nur schade, dass wir jedes Jahr wieder darauf hinweisen und appellieren müssen, die Silvesterknallerei einfach bleiben zu lassen! Vor allem weil es wegen der unsachgemäßen und verbotenen Verwendung von Feuerwerkskörpern jedes Jahr wieder Verletzte, zu oft sogar Tote in Österreich gibt. 

Und das ist nicht unbedingt die beste Art, ins neue Jahr zu starten, finden Sie nicht auch...?


Wir wünschen Ihnen allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2024! Bleiben Sie gesund!


27.12.2023