Grundsteuer-Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

Zuständig


 
Kontaktdaten von Zsalcsik Belinda
Funktionderzeit in Karenz
NameZsalcsik Belinda
AdresseHauptplatz 1
7033 Pöttsching
Telefon+43 2631 2225 20
Faxnummer+43 2631 2225 16
E-Mail (offiziell)post@poettsching.bgld.gv.at