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Liebe Pöttschingerinnen und Pöttschinger,
Sie können mittlerweile den Wärmepreisdeckel am Gemeindeamt beantragen, wir bitten Sie jedoch, Folgendes zu beachten:
Welche Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:
ERST WENN SIE ALLE DIESE UNTERLAGEN BEISAMMEN HABEN, KÖNNEN SIE DEN WÄRMEPREISDECKEL BEANTRAGEN! Bitte nehmen Sie alle Unterlagen mit, wenn Sie aufs Gemeindeamt kommen.Wir möchten Sie nochmals erinnern, dass Sie das gesamte Jahr 2023 Zeit haben, den Wärmepreisdeckel zu beantragen. Warten Sie also, bis Sie wirklich alle oben genannten Unterlagen haben. Inzwischen können Sie sich aber schon mal am Gemeindeamt den Antrag abholen und zuhause ausfüllen.
Gefördert werden nur die Heizkosten, die über dieser Zumutbarkeitsgrenze liegen. Und zwar nur 90% davon (das soll zum Energiesparen anregen), und mit maximal 2.000 Euro.
Auf der Seite des Landes Burgenland gibt es einen Wärmepreisdeckel-Rechner, mit dessen Hilfe Sie nachschauen können, ob Sie diese Förderung überhaupt in Anspruch nehmen können.
Der Wärmepreisdeckel gilt für alle Energieanbieter und alle Heizungsarten. Wer eine Gas- oder Ölheizung hat, kann diese Förderung ebenfalls beantragen, ABER MUSS SICH VERPFLICHTEN, im Laufe dieses Jahres eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, bei der festgestellt wird, welche Maßnahmen zum Energiesparen (Sanierung, Dämmung,…) oder gar zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger möglich und zumutbar sind.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Infohotline des Landes Burgenland unter +43 57 600 1060 (von Montag bis Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr und am Freitag 8.00 – 12.00 Uhr) oder per Mail an post.a9-skf@bgld.gv.at. Außerdem auf der Homepage des Landes Burgenland.
Ganz unabhängig vom Wärmepreisdeckel des Landes Burgenland greift die Strompreisbremse des Bundes. Diese gilt nur für Strom, nicht für die Heizung (auch wenn Sie mit Strom heizen). Bis zu einem Verbrauch von 2.900 kW/h pro Jahr (das ist der durchschnittliche Verbrauch von 80% der österreichischen Haushalte). Bis zu dieser Verbrauchsgrenze wird der Strompreis bei 10 Cent gedeckelt – alles, was eine Kilowattstunde mehr als netto 10 Cent kostet (aber maximal 30 Cent mehr), wird Ihnen automatisch auf der Stromrechnung gutgeschrieben. Sie brauchen den Strompreisdeckel also nicht extra beantragen. Für jede Kilowattstunde, die Sie mehr als die geförderten 2.900 kW/h pro Jahr verbrauchen, müssen Sie allerdings den vollen Energiepreis bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Strompreisdeckel die Netto-Energiekosten betrifft. Zu diesen kommen dann noch 20% Umsatzsteuer dazu, und zwar vom tatsächlichen Tarif und nicht vom reduzierten. Netzentgelte, Steuern und Abgaben werden mit der Strompreisbremse nicht gefördert!
Beispiel A: Ihre Energiekosten betragen netto 33 Cent pro kW/h. 10 Cent müssen Sie selbst bezahlen, 23 Cent zahlt der Bund. Hinzu kommen dann aber noch 20% Umsatzsteuer von den 33 Cent – das sind 6,6 Cent – die Sie bezahlen müssen. Sie zahlen also tatsächlich 16,6 Cent pro kW/h = 10 Cent Energiekosten + 6,6 Cent Umsatzsteuer. Ohne Strompreisdeckel wären es insgesamt 39,6 Cent pro kW/h.
Beispiel B: Ihre Energiekosten betragen netto 43 Cent pro kW/h. Maximal 30 Cent werden gefördert, das heißt, 30 Cent zahlt der Bund, Sie bezahlen 13 Cent pro kW/h selbst + 20 % Umsatzsteuer von 43 Cent (= 8,6 Cent). Somit zahlen Sie pro kW/h brutto 21,6 Cent. Ohne Strompreisbremse wären es 51,6 Cent pro kW/h.
Haushalte mit 4 oder mehr (hauptgemeldeten) Personen werden zusätzlich zu den 2.900 kW/h noch pro Person 350 kW/h angerechnet bekommen. Dazu werden die Daten aus dem Melderegister verwendet, es ist also auch hier kein zusätzlicher Antrag zu stellen. Das kommt voraussichtlich im Frühjahr 2023.
24.01.2023