CORONA INFO

UPDATE – 27. Juli 2022

Die Regierung hat neue Corona-Maßnahmen angekündigt, die ab 1. August in Kraft treten (übrigens in ganz Österreich gleichermaßen. Wien wird keine strengeren Regeln als der Rest Österreichs einführen):

Es gibt keine automatische Absonderung (Quarantäne) für Infizierte mehr, sondern nur noch Verkehrsbeschränkungen.
Was heißt das: Auch wenn Sie positiv getestet sind, dürfen Sie ab 1. August rausgehen, allerdings müssen Sie zwingend eine FFP2-Maske tragen in allen geschlossenen Räumen und draußen, wenn Sie keine 2 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten können. Sie dürfen dann also ins Freibad, mit Öffis fahren, ins Kaffeehaus oder Restaurant, an Ihren Arbeitsplatz,… essen und trinken dürfen Sie allerdings nichts, denn die Maske muss durchgehend – und korrekt, also über Mund und Nase – getragen werden.

Die ausnahmslose Maskenpflicht für positiv Getestete gilt auch im eigenen Haushalt, wenn Haushaltsfremde zu Besuch kommen.

Die Verkehrsbeschränkungen gelten 10 Tage ab der Testung (nicht ab dem positiven Ergebnis), nach fünf Tagen kann man sich von den Beschränkungen freitesten – dafür braucht man einen negativen PCR-Test oder einen Ct-Wert von über 30. Absonderungsbescheide wie bisher gibt es keine mehr.

Lediglich einige bestimmte Orte dürfen von positiv Getesteten weiterhin nicht betreten werden, das sind Krankenhäuser, Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, Kindergärten, Volksschulen etc… es sei denn, es handelt sich um ihren Arbeitsplatz. 

Die neue Verordnung bedeutet nicht, dass Infizierte arbeiten gehen MÜSSEN, sie bedeutet lediglich, dass sie grundsätzlich arbeiten dürfen. Wenn Sie Symptome haben und sich krank fühlen, gehen Sie bitte in Krankenstand – Krankmeldungen sind ab 1. August auch wieder telefonisch möglich.
Das ist ein weiterer Unterschied zu den bisherigen Maßnahmen: Die Kosten für Mitarbeiter in Quarantäne hat bisher der Bund übernommen, ab 1. August sind infizierte Mitarbeiter nur noch im Krankenstand und dafür trägt der Arbeitgeber die Kosten.

Hier die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung zum nachlesen:




UPDATE – 31. Mai 2022

Mit 1. Juni fällt die Maskenpflicht in beinahe allen Bereichen! Lediglich in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei Gesundheitsdienstleistern muss noch Maske getragen werden. Aber den lebensnotwendigen Handel, Öffentliche Verkehrsmittel (so auch den Gmoa Bus), Banken, Ämter und Behörden (also Gemeindeamt und Post Partner) darf man ab 1. Juni auch ohne Maske betreten. Vorübergehend. Steigen die Fallzahlen wieder an, wird auch die Maskenpflicht wieder kommen, im Herbst kommt sie sicherlich wieder.
Bitte beachten Sie, dass in Wien strengere Regeln gelten – dort gilt die Maskenpflicht weiterhin in Öffis, Arztpraxen und Apotheken.

Auch die Impfpflicht bleibt vorerst für weitere drei Monate ausgesetzt. Wie es mit dieser weitergeht, sehen wir dann im Herbst.

Was sich noch ändert: Eine Genesung ersetzt keine Impfung mehr im Grünen Pass. Für eine vollständige Grundimmunisierung braucht man ab morgen also 3 Impfungen – 2x geimpft, 1x genesen gilt nicht mehr als grundimmunisiert.
Derzeit wird ohnehin nirgendwo kontrolliert, aber es ist davon auszugehen, dass auch die 3-G-Kontrollen in bestimmten Bereichen im Herbst wieder kommen.

Genießen Sie einen sonnigen, maskenfreien Sommer!

COVID-19-VbV_Fassung_vom_01.08.2022.pdf (0.13 MB)


UPDATE – 16. April 2022

Ab 16. April fällt weitestgehend die Maskenpflicht, sie gilt dann nur noch in geschlossenen Räumen

  • im lebensnotwendigen Handel (Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, etc), also auch beim Post Partner 
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch im Gmoabus
  • in allen Behörden, also auch am Gemeindeamt
  • in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, also auch, wenn Sie jemanden im Sozialzentrum besuchen

3-G-Nachweis braucht man nur noch beim Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.
Ein Präventionskonzept braucht man für Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern.

Diese Regelungen gelten vorerst bis 8. Juli.



UPDATE – 08. März 2022

Seit 5. März gelten weitgehende Lockerungen. In manchen Bereichen ist das Tragen von FFP2-Masken jedoch immer noch Pflicht, nämlich überall dort, wo man hingehen MUSS – Geschäfte des täglichen Bedarfes (Supermärkte, Apotheken, Banken, Lebensmittelgeschäfte,... und Behörden), in Kranken- und Pflegeanstalten und in Öffentlichen Verkehrsmitteln. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen – in der Gemeinde brauchen Sie nach wie vor eine FFP2-Maske:

  • am Gemeindeamt
  • beim Post Partner
  • in Kindergarten und Kinderkrippe
  • beim Betreten der Volksschule
  • im Gmoabus
  • im Sozialzentrum

 Danke, dass Sie sich und andere weiterhin schützen!



UPDATE – 16. Feber 2022

Heute haben sich Bund und Länder auf die weitere Vorgehensweise in Sachen Corona verständigt.

Wie bereits im Jänner beschlossen, wird ab Samstag 19. Feber in Gastronomie, Hotellerie, bei Veranstaltungen und bei den körpernahen Dienstleistern statt der 2G die 3G-Regel eingeführt. Die Sperrstunde bleibt vorerst bei 24 Uhr.

Und dann kommt Samstag der 5. März...

...und die meisten Corona-Maßnahmen fallen!

Ab 5. März gilt keine G-Regel mehr - sprich, der Grüne Pass wird nicht mehr kontrolliert: im gesamten Handel, der Gastronomie und Hotellerie, Sportstätten, Veranstaltungen, etc. und auch nicht am Arbeitsplatz. Lediglich in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt weiterhin die 3G-Regel.
Außerdem fällt die Sperrstunde um 24 Uhr weg und die Nachtgastronomie darf wieder öffnen.
Des weiteren fällt weitgehend die FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt dann nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfes (Supermärkte, Apotheken, Banken, Lebensmittelhandel,...), in Öffentlichen Verkehrsmitteln und Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern. Das Tragen von FFP2-Masken wird aber weiterhin empfohlen.



UPDATE – 31. Jänner 2022

Mit heute, 31. Jänner entdet der Lockdown für Ungeimpfte, allerdings gilt noch für einige Zeit in manchen Bereichen die 2G-Regel.


Im Feber kommt es zu schrittweisen Lockerungen:

Ab Samstag 5. Feber wird die Sperrstunde von 22.00 auf 24.00 Uhr verschoben. Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Stiztplätze sind statt 25 dann 50 Personen erlaubt - es gilt 2G und FFP2-Maskenpflicht.

Ab Samstag 12. Feber gibt es im Handel keine 2G-Regel mehr - das heißt, auch Ungeimpfte können dann wieder im gesamten Handel einkaufen. Es gilt FFP2-Maskenpflicht.

Ab Samstag 19. Feber gilt in Gastronomie, Hotellerie und bei Veranstaltungen wieder die 3G-Regel - auch Ungeimpfte können dann wieder Gastrobetriebe besuchen. Ein negativer PCR-Test gilt hier 48 Stunden lang (am Arbeitsplatz gilt er weiterhin 72 Stunden), Antigentests sind 24 Stunden gültig.


Mit 1. Feber kommen aber auch "Verschärfungen":

Die Impfpflicht tritt in Kraft. Informationen über die einzelnen Phasen der Impfpflicht hat das Gesundheitsministerium hier zusammengefasst: https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Impfpflicht/Allgemeine-Informationen.html

Außerdem ändert sich mit 1. Feber die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate. Zwei Impfungen oder 1 Impfung + Genesen gilt dann nur noch 180 Tage (6 Monate). Ist Ihre zweite Impfung oder Ihre Genesung also länger her als August, haben Sie ab 1. Feber keinen gültigen 2G-Nachweis mehr.  
Für Kinder bis 18 Jahre sind es 210 Tage (7 Monate).

Heute Impfung ohne Anmeldung am Gemeindeamt

Nutzen Sie die Gelegenheit und kommen Sie heute 31. Jänner zwischen 16.00 und 19.00 Uhr aufs Gemeindeamt und holen Sie sich Ihre 1. Impfung oder Ihre Auffrischungsimpfung! Anmeldung ist nicht nötig. Bringen Sie bitte E-Card, einen Lichtbildausweis und Ihren Impfpass mit, es gilt FFP2-Maskenpflicht.
Kinder von 5 bis 11 Jahren werden zwischen 18.00 und 19.00 Uhr geimpft.

Wenn Sie folgenden Aufklärungs- und Dokumentationsbogen bereits ausgefüllt mitbringen, geht es schneller:

Aufklärungs_und_Dokumentationsformular.pdf (0.12 MB)




UPDATE – 11. Jänner 2022

Burgenländische Impf- und Testzentren

• Gols: Volksfesthalle, Badgasse 6, 7122 Gols
Müllendorf: Mehrzweckhalle, Kapellenplatz 1, 7052 Müllendorf
• Mattersburg: SVM-Café, Michael Koch-Straße 50, 7210 Mattersburg

• Neutal: Technologiezentrum Mittelburgenland, Werner von Siemens-Straße 1, 7343 Neutal
• Oberwart: Informhalle, Informstraße 1, 7400 Oberwart
• Heiligenkreuz: Grenzlandhalle

Bitte Impfpass, E-Card, Lichtbildausweis und FFP2-Maske nicht vergessen!

Wenn Sie folgendes Aufklärungsformular ausgedruckt und ausgefüllt mitbringen, geht’s schneller (Sie bekommen dieses Formular auch am Gemeindeamt):

Aufklärungs_und_Dokumentationsformular.pdf (0.12 MB)


Geimpft wird - ohne Voranmeldung:
DO 15.00 – 19.00 Uhr (BioNTech/Pfizer)
FR 15.00 – 19.00 Uhr (BioNTech/Pfizer)
SA 8.00 – 13.00 Uhr (BioNTech/Pfizer) und 13.30 – 18.30 Uhr (BioNTech/Pfizer)
SO 08.00 – 13.00 Uhr (BioNTech/Pfizer) 13.30 – 18.30 Uhr (Moderna – für 30+ NUR MIT VORANMELDUNG)

PCR- und Antigentests: Mo. bis Fr. 7.00 – 19.00 Uhr, Sa. u. So. 8.00 – 18.30 Uhr

Kinder von 5 bis 11 Jahren werden geimpft (mit BioNTech/Pfizer):
Jeden Dienstag 16.00 – 20.00 Uhr NUR MIT VORANMELDUNG
Jeden Sonntag 14.30 – 18.30 Uhr OHNE VORANMELDUNG
Anmeldung und weitere Infos unter www.burgenlandimpft.at


Was gilt derzeit? Ein Kurzüberblick.

FFP2-Maskenpflicht herrscht seit 10. Jänner nicht nur in allen geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch im Freien auf stark frequentierten Plätzen, wo kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Der Lockdown für Ungeimpfte gilt weiterhin - mit den allseits bekannten Ausnahmen.

Grundsätzlich muss im gesamten Handel, der nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs dient (also zB in Schuh- oder Bekleidungsgeschäften) als Kunde spätestens an der Kassa ein 2G-Nachweis vorgezeigt werden. Einen 2G-Nachweis brauchen Sie außerdem in der Gastronomie und Hotellerie oder auch in Sport-, Freizeit- und Kulturstätten.

Am Arbeitsplatz gilt 3G. PCR-Tests sind grundsätzlich 72 Stunden lang, ein Antigentest 24 Stunden, allerdings gelten jene Antigentests, die zuhause gemacht werden, gar nicht mehr.



UPDATE – 22. Dezember 2021

Was gilt zu und nach den Feiertagen?

Soeben hat die Gecko (Gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination) eine Pressekonferenz abgehalten, bei der die Maßnahmen nach den Weihnachtsfeiertagen verkündet wurden.

ZU WEIHNACHTEN bleibt weiterhin bestehen, dass auch Ungeimpfte an Familienfeiern mit maximal 10 Personen teilnehmen dürfen (denn eigentlich wurde ja der Lockdown für Ungeimpfte wieder um 10 Tage bis 31.12. verlängert). Für Feiern zwischen 10 und 25 Personen braucht man einen 2G-Nachweis, ebenso in Gastronomie, Handel und bei Veranstaltungen. Sperrstunde ist 23 Uhr.

AB 27. DEZEMBER wird die Sperrstunde auf 22 Uhr vorverlegt.
Das gilt auch ZU SILVESTER! (Bis vor der Pressekonferenz galt noch, dass zu Silvester die Sperrstunde komplett aufgehoben würde. Das wurde nun aufgehoben.) Man darf also aus heutiger Sicht den Jahreswechsel zuhause im kleinen Kreis feiern – auch Ungeimpfte.
Ob das tatsächlich so bleiben wird, kann die Gecko heute noch nicht sagen, denn Mitte nächster Woche wird die Situation nochmals evaluiert – weitere Änderungen für Silvester können also nicht ausgeschlossen werden.


Generell empfiehlt die Gecko in ihrer Pressekonferenz, sich vor Zusammenkünften Testen zu lassen – Ungeimpfte sowieso, aber auch Geimpfte.

Die Burgenländischen Impf- und Testzentren haben auch über die Feiertage geöffnet, laut ORF Burgenland zu folgenden Zeiten:

  • COVID-19-Schutzimpfung am 23., 29. und 30.12.: 12.00 Uhr – 16.00 (ab 13.00 Uhr offenes Impfen)
  • Kinderimpfung: 28.12. sowie 04.01.
  • PCR- und Antigen-Testung am 24. (Heiliger Abend), 25. (Christtag), 26. (Stefanitag), 31. 12. (Silvester) und 01.01. (Neujahr): 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Testmöglichkeit an allen anderen Tagen – auch am 06.01. (Dreikönigstag): 7.00 Uhr – 19.00 Uhr

Die beiden nähesten Impf- und Testzentren sind bekanntermaßen:

  • Müllendorf: Mehrzweckhalle, Kapellenplatz 1, 7052 Müllendorf
  • Mattersburg: SVM-Café, Michael Koch-Straße 50, 7210 Mattersburg

Weihnachtsbesuch aus dem Ausland (nein, gemeint ist nicht der Weihnachtsmann :-)

Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Norwegen wurden heute wegen der hohen Inzidenzen der neuen Omikron Variante zu den Ländern mit strengeren Einreiseregeln hinzugenommen. Was für wen aus welchen Ländern kommend konkret gilt, entnehmen Sie bitte der Seite des Außenministeriums 


Wir wünschen Ihnen trotz der verwirrenden Regelungen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest im Kreis Ihrer Familie!
Und verzagen Sie nicht, wenn Sie Silvester nicht so feiern können, wie gewohnt, denn ob Pandemie oder nicht, 3 Dinge sind und bleiben an diesem Abend immer und unverändert für Sie da: der Donauwalzer, die Pummerin und Dinner for One.




UPDATE – 30. November 2021

IMPFEN OHNE ANMELDUNG

in den 6 Burgenländischen Impfzentren
Erststich oder Auffrischungsimpfung

  • Gols: Volksfesthalle, Badgasse 6, 7122 Gols
  • Müllendorf: Mehrzweckhalle, Kapellenplatz 1, 7052 Müllendorf
  • Mattersburg: SVM-Café, Michael Koch-Straße 50, 7210 Mattersburg
  • Neutal: Technologiezentrum Mittelburgenland, Werner von Siemens-Straße 1, 7343 Neutal
  • Oberwart: Informhalle, Informstraße 1, 7400 Oberwart
  • Heiligenkreuz: Grenzlandhalle

Die Impfzentren sind jeweils von Mittwoch bis Sonntag geöffnet, und zwar:

  • Mi. 16.00 – 20.00 Uhr (Moderna – für Über-30-Jährige)
  • Do. 16.00 – 20.00 Uhr (BioNTech/Pfizer)
  • Fr. 16.00 – 20.00 Uhr (BioNTech/Pfizer)
  • Sa. 08.00 – 13.00 Uhr (BioNTech/Pfizer) vorrangig Senioren 65+
    und 13.30 – 16.30 Uhr (BioNTech/Pfizer)
  • So. 08.00 – 13.00 Uhr (BioNTech/Pfizer)
    und 13.30 – 16.30 Uhr (Moderna – für Über-30-Jährige)

Rechnen Sie mit Wartezeiten. Bitte Impfpass, E-Card, Lichtbildausweis und FFP2-Maske nicht vergessen!

Und wenn Sie folgendes Aufklärungsformular ausgedruckt und ausgefüllt mitbringen, geht’s schneller (Sie bekommen dieses Formular auch am Gemeindeamt!):

Aufklärungs_und_Dokumentationsformular.pdf (0.12 MB)


IMPFEN OHNE ANMELDUNG IN PÖTTSCHING

Außerdem bietet Dr. Carina Scheiblauer-Marchhart am 9. Dezember von 17.00 bis 19.00 Uhr ebenfalls die Möglichkeit fürs Impfen ohne vorhergehende Anmeldung in ihrer Praxis, Wr. Neustädter Straße 121. Dieses Angebot steht allen offen (Erstimpfung und Auffrischung), vor allem aber ist es für weniger mobile Pöttschingerinnen und Pöttschinger gedacht – der Gmoabus ist zu diesem Zweck an diesem Abend länger unterwegs.

Rechnen Sie bitte auch hier mit Wartezeiten – Impfpass, E-Card, Lichtbildausweis, FFP2-Maske und am besten auch das ausgefüllte Aufklärungsformular mitbringen!

Wenn Sie Wartezeiten vermeiden möchten, können Sie natürlich nach wie vor einen Impftermin bei einem Arzt oder in einer der Impfstraße buchen unter www.burgenlandimpft.at


IMPFEN FÜR KINDER - nur mit Anmeldung

In allen oben genannten Impfstraßen werden ab 30. November jeden Dienstag von 16.00 bis 20.00 Uhr ausschließlich Kinder von 5 bis 12 Jahren geimpft, vorerst bis Jahresende.

Bitte melden Sie Ihr Kind über das Vormerksystem des Landes Burgenland auf www.burgenlandimpft.at an!






UPDATE – 22. November 2021

Allgemeiner Lockdown

Ab heute 22. November gilt in Österreich also wieder ein allgemeiner Lockdown. Dieser soll 20 Tage lang gelten – bis einschließlich 12. Dezember. Ab 13. Dezember wird dann aller Voraussicht nach weiterhin ein Lockdown für Ungeimpfte gelten.

Sie kennen das aus den vorangegangenen Lockdowns:

Handel, Gastro, Dienstleister haben geschlossen, alle Veranstaltungen sind abgesagt, alle Freizeit- und Kultureinrichutngen sind geschlossen. Offen haben Geschäfte des täglichen Bedarfs, zB. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Banken, Trafiken, Post auch Ämter und Behörden haben geöffnet, Gastrobetriebe dürfen Waren liefern oder zur Abholung anbieten.
Überall gilt FFP2-Maskenpflicht.

Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre, die eigenen vier Wände darf man nur aus folgenden Gründen verlassen:

  • Gefahr für Leib Leben und Eigentum
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse (einkaufen)
  • Kontakt zu wichtigen Besuchspersonen – Wie gehabt dürfen sich Personen, die im gleichen Haushalt leben, mit EINER haushaltsfremden Person treffen.
  • Versorgung von Haustieren
  • Spazieren gehen und draußen Einzel-Sport machen
  • Zum Arbeiten bzw. zur Ausbildung – Am Arbeitsplatz gilt weiterhin 3G

Verstöße gegen die Ausgangssperre können mit bis zu 1.450 Euro geahndet werden.

Alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen haben geöffnet, es wird jedoch versucht, wenn möglich die Kinder zuhause zu unterrichten. Dafür sollten seitens der Schule Lernpakete angeboten werden – bitte erkundigen Sie sich hier direkt bei der betreffenden Bildungseinrichtung.

Besuche in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sind nur mit 2G Nachweis und gültigem PCR-Test erlaubt.


Gehen Sie impfen!

Die Burgenländischen Impfzentren bleiben geöffnet – lassen Sie sich impfen! Auch die Auffrischungsimpfung kann man sich dort ohne Anmeldung holen. Bitte Impfpass, E-Card und FFP2-Maske nicht vergessen! Die von uns nächsten Impfzentren sind

  • Müllendorf: Mehrzweckhalle, Kapellenplatz 1, 7052 Müllendorf
  • Mattersburg: SVM-Café, Michael Koch-Straße 50, 7210 Mattersburg

Diese Impfzentren sind jeweils von Mittwoch bis Sonntag geöffnet, und zwar:

Mittwoch: 16.00 – 20.00 Uhr (Moderna – für Über-30-Jährige)
Donnerstag: 16.00 – 20.00 Uhr (BioNTech/Pfizer)
Freitag: 16.00 – 20.00 Uhr (BioNTech/Pfizer)
Samstag: 08.00 – 13.00 Uhr (BioNTech/Pfizer), 13.30 – 16.30 Uhr (BioNTech/Pfizer)
Sonntag: 08.00 – 13.00 Uhr (BioNTech/Pfizer), 13.30 – 16.30 Uhr (Moderna – für Über-30-Jährige)



UPDATE – 16. November 2021

Gehen Sie impfen!

Ab Mittwoch 17. November öffnen 6 Impfzentren im Burgenland, in denen man sich ohne Voranmeldung impfen lassen kann:

  • Gols: Volksfesthalle, Badgasse 6, 7122 Gols
  • Müllendorf: Mehrzweckhalle, Kapellenplatz 1, 7052 Müllendorf
  • Mattersburg: SVM-Café, Michael Koch-Straße 50, 7210 Mattersburg
  • Oberpullendorf: Bezirkshauptmannschaft (Nebeneingang), Hauptstraße 56, 7350 Oberpullendorf
  • Oberwart: Informhalle, Informstraße 1, 7400 Oberwart
  • Heiligenkreuz: Grenzlandhalle

Diese Impfzentren sind jeweils von Mittwoch bis Sonntag geöffnet, und zwar:

Mittwoch: 16.00 – 20.00 Uhr (Moderna – für Über-30-Jährige)
Donnerstag: 16.00 – 20.00 Uhr (BioNTech/Pfizer)
Freitag: 16.00 – 20.00 Uhr (BioNTech/Pfizer)
Samstag: 08.00 – 13.00 Uhr (BioNTech/Pfizer), 13.30 – 16.30 Uhr (BioNTech/Pfizer)
Sonntag: 08.00 – 13.00 Uhr (BioNTech/Pfizer), 13.30 – 16.30 Uhr (Moderna – für Über-30-Jährige)

Gehen Sie hin! Ohne Anmeldung! Lassen Sie sich impfen!

Wer etwaige Wartezeiten nicht in Kauf nehmen möchte, kann sich auch für eine Impfung bei einem Burgenländischen Arzt anmelden über das Anmeldesystem des Landes Burgenland auf impfen.lsz-b.at. Dort können Sie sich auch für die Auffrischungsimpfung anmelden. Diese ist für alle 6 Monate nach dem Zweitstich empfohlen. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, soll sich die Auffrischung so bald wie möglich holen.

Zusätzlich soll ab nächster Woche in jedem Bezirk ein mobiles Impfteam unterwegs sein - wir halten Sie auf dem Laufenden, wann dieses genau in Pöttsching Station machen wird.


Gehen Sie testen!

Derzeit sind die Kapazitäten für die Auswertung von PCR-Tests am Limit. Deshalb sind für die 3G am Arbeitsplatz auch wieder Antigentests gültig (24 Stunden lang - die Daheim-Tests gelten jedoch nicht, der Test muss unter Aufsicht durchgeführt werden) Das Land Burgenland bietet deshalb in allen Straßenbauämtern von 5.00 bis 22.00 Uhr die Möglichkeit, kostenlos einen Antigentest zu machen, und so die 3G Regel am Arbeitsplatz einhalten zu können.

In unserer Umgebung sind diese in Eisenstadt, Ruster Straße 135, Mattersburg, Forchtenauer Straße und Oberpullendorf, Spitalstraße 28


FFP2

Ab Mittwoch 17. November gilt außerdem in ALLEN öffentlich zugänglichen Räumen im Burgenland FFP2-Maskenpflicht - also im gesamten Handel, Gastro, Öffis, allen Ämtern und Behörden, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Museen, Bibliotheken, etc. und auch bei körpernahen Dienstleistern.



Im Burgenland sind mit Stand 16.11.2021 rund 74 % (das sind 83 % der impfbaren Bevölkerung) geimpft, in Pöttsching liegen wir mit 70 % knapp darunter. Aber das hier ist kein Wettbewerb - es geht um Ihre Gesundheit, es geht um Menschenleben.

Lassen Sie sich impfen!



UPDATE – 14. November 2021

Ab Montag 15. November Lockdown für Ungeimpfte

Heute um Mitternacht, also ab Montag, 15. November Null Uhr, gilt österreichweit ein Lockdown für Ungeimpfte. Diese dürfen die eigenen vier Wände dann nur noch für folgende – aus den früheren Lockdowns bekannte – Ausnahmen verlassen:

  • Hilfeleistung für andere oder bei Gefahr für Leib und Leben
  • zur Deckung von Grundbedürfnissen (also etwa einkaufen im Supermarkt oder der Apotheke)
  • zum Spazieren gehen bzw. Bewegung im Freien
  • für Arztbesuche oder Behördenwege
  • zum Arbeiten

Für 3G am Arbeitsplatz läuft ebenfalls am Montag 15. November die Übergangsfrist ab, während der man ohne 3G Nachweis durchgehend eine FFP2 Maske tragen musste. Das ist nun vorbei, ein 3G Nachweis MUSS hergezeigt werden. Für die Kontrolle ist prinzipiell der Arbeitgeber zuständig, die Behörden können stichprobenartig kontrollieren. Kann ein Arbeitnehmer dann keinen 3G-Nachweis vorzeigen, kostet das den Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, den Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro Verwaltungsstrafe. Ob ein fehlender 3G-Nachweis arbeitsrechtliche Konsequenzen hat (Dienstfreistellung ohne Bezahlung, Kündigung, etc.) ist den Betrieben im Grunde selbst überlassen.


Was gilt als 2G?

  • Die zweite Impfung mit Astra Zeneca, Biontech Pfizer oder Moderna ist nicht länger als 360 Tage her
  • Die Impfung mit Johnson & Johnson ist nicht länger als 270 Tage her
  • Der behördliche Absonderungsbescheid bei einer Corona Infektion ist nicht älter als 180 Tage
  • Für schulpflichtige Kinder gilt der Ninja-Pass als 2G Nachweis
  • Jetzt erst den Erststich erhalten und zusätzlich ein gültiger, negativer PCR Test – dies gilt nur noch bis 6. Dezember

Für ALLE gilt in allen öffentlichen Gebäuden (auch Handel etc.) wieder FFP2-Maskenpflicht.

Der Lockdown für Ungeimpfte gilt vorerst 10 Tage lang und kann dann verlängert werden (was vermutlich auch passieren wird).

Die Polizei hat zusätzliche Streifen aufgestellt, um an allen öffentlichen Orten, in der Gastro etc. verstärkt kontrollieren zu können, zB auch bei normalen Verkehrskontrollen. Man sollte also ab sofort wirklich immer den eigenen 2G Nachweis mitführen.


Wer sich jetzt doch noch impfen lassen möchte, hat dafür viele Möglichkeiten - hier auf www.burgenlandimpft.at finden Sie alle aktuellen Impfangebote im Burgenland.




UPDATE – 08. November 2021

Ab heute, Montag 08. November gilt also nun 2G.

Was konkret bedeutet das?

Überall, wo bisher die 3G-Regel galt, darf man nun nur noch als Geimpfter oder Genesener eintreten. Das sind unter anderem Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Sportveranstaltungen, Seilbahnen, Kultureinrichtungen und Körpernahe Dienstleister. Außerdem gilt 2G für Besucher von Alten- und Pflegeheimen, und für alle Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen.

Für Kinder unter 12 gilt die 2G-Regel nicht, für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren (also bis Ende der Schulpflicht) gilt der Ninja-Pass für den Eintritt.

Ausnahme: Wer sich jetzt impfen lässt, kann 4 Wochen lang mit Erst-Impf-Nachweis und gültigem PCR-Test eintreten – danach braucht es aber die 2. Impfung.

Im gesamten Handel gilt wieder FFP2-Maskenpflicht, auch in Bibliotheken und Museen und natürlich in allen Öffentlichen Gebäuden, wie Ämter und Behörden. – In Gemeindeamt, Post Partner und Gmoa Bus galt FFP2 bisher aber auch schon.

3G am Arbeitsplatz

Für den Arbeitsplatz gilt seit 01. November ja die 3G-Regel, wobei bis 14. November noch eine Übergangsfrist läuft: Wer keinen 3G-Nachweis herzeigen kann, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Ab 15. November MUSS man am Arbeitsplatz einen gültigen 3G-Nachweis haben, wenn man in irgendeiner Weise Kundenkontakt hat. Für 3G am Arbeitsplatz gelten derzeit auch weiterhin Antigen-Tests (aber nicht mehr die Nasenbohrer-Daheim-Tests!). ABER das Angebot an PCR-Testmöglichkeiten wird weiter ausgebaut, und man kann sich darauf gefasst machen, dass früher oder später am Arbeitsplatz 2,5G eingeführt wird. 2,5G bedeutet: Genesen, Geimpft oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Wie kommt man zu einem PCR-Test?

Wie bereits im letzten UPDATE dieses Artikels am 01. Oktober erwähnt, kann man im Burgenland daheim Gurgeln. Partner sind hier die SPAR Supermärkte. Dort erhält man pro Person und Woche 3 PCR-Gurgeltests gratis, und kann sie dort auch wieder zur Auswertung abgeben – wer bei dieser Aktion mitmachen will, muss sich aber zunächsthier beim Zentrum für Molekulare Diagnostik registrieren, das auch die Auswertungen vornimmt.

Und wenn man am Arbeitsplatz keinen 3G-Nachweis hat?

Für die Kontrolle ist prinzipiell der Arbeitgeber zuständig, die Behörden können stichprobenartig kontrollieren. Kann ein Arbeitnehmer dann keinen 3G-Nachweis vorzeigen, kostet das den Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, den Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro Verwaltungsstrafe. Ob ein fehlender 3G-Nachweis arbeitsrechtliche Konsequenzen hat (Dienstfreistellung ohne Bezahlung, Kündigung, etc.) ist den Betrieben im Grunde selbst überlassen.

Hier hat das Sozialministerium die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

20211107_Coronavirus_Aktuelle_Ma_nahmen_FAQ_zu_den_Stufen_2_3_und_4.pdf (0.15 MB)


UPDATE – 01. Oktober 2021

Gratis PCR-Tests für Zuhause

Mit Freitag, 01. Oktober schließen die Burgenländischen Impf- und Testzentren ihre Pforten. Ab sofort setzt das Land Burgenland auf PCR-Gurgeltests für Zuhause, denn diese gelten 72 Stunden lang. Diese PCR-Test bekommt man - selbstverständlich gratis - in allen SPAR Filialen, wo man sie danach auch wieder abgibt. Jedenfalls müssen Sie sich vorher unbedingt registrieren unter test.zmdx.at, weiters müssen Sie einen Lichtbildausweis scannen. Auf dieser App können Sie bis zu 4 Profile anlegen, etwa auch für Ihre Kinder oder für Menschen, die kein Smartphone besitzen. Das Durchführen der PCR-Tests, also das Gurgeln, muss gefilmt und das Video in der App hochgeladen werden.

Selbstverständlich bieten auch viele Apotheken weiterhin kostenlose PCR Tests an - die vollständige Liste, aller Test-Apotheken in ganz Österreich wurde von der Apothekerkammer zusammengestellt:

Gratis-PCR_Apotheken_Oesterreich_3009_11.00_.pdf (0.38 MB)


Anmeldung zur Auffrischungsimpfung

Ab 01. Oktober ist es auch möglich, sich für die Auffrischungsimpfung anzumelden. Dies funktioniert genau wie bereits die Anmeldung für die 1. Impfung online unter impfen.lsz-b.at.

Alle, die sich über die Gemeinde zur Impfung angemeldet haben, können auch die Anmeldung für die Auffrischungsimpfung über die Gemeinde erledigen - wir helfen Ihnen gerne!


...und wer noch nicht geimpft ist: Die Impflotterie läuft noch bis 10. November - wer bis zu diesem Tag zumindest die 1. Impfung bekommen hat und sich auf www.burgenlandimpft.at registriert, hat die Chance, eines von 3 Autos oder 997 andere tolle Preise zu gewinnen


UPDATE – 14. September 2021

Ab 15. September gilt Phase 1 des letzte Woche verkündeten Stufenplans. Am Montag Abend wurde die diesbezügliche Verordnung veröffentlicht – zusammengefasst nochmals die wichtigsten Änderungen:

  • Überall, wo bisher Maskenpflicht galt, gilt ab 15. September wieder FFP2-Masken-Pflicht für ALLE. Das ist in Geschäften des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Trafiken, Behörden (also auch am Gemeindeamt) und öffentlichen Verkehrsmitteln (auch im Gmoabus).
  • Im übrigen Handel (Bekleidungsgeschäfte, Baumärkte, etc.) gilt FFP2-Masken-Pflicht für alle Ungeimpften. Geimpften und genesenen Personen wird dies lediglich empfohlen, eine Maskenpflicht besteht für sie im Handel allerdings nicht.
  • In Kulturbetrieben, in denen kein 3-G-Nachweis verlangt wird, gilt für Ungeimpfte ebenfalls FFP2-Masken-Pflicht, das sind zB. Museen, Bibliotheken, Archive – also auch in der AK Bücherei und dem Antiquariat im Meierhof. Dort, wo ein 3-G-Nachweis verlangt wird, müssen Ungeimpfte keine FFP2 tragen. 
  • Ein 3-G-Nachweis gilt für Veranstaltungen ab 25 Personen (statt bisher 100), also zB. auch beim Kultinarium oder dem Oktoberfest im Meierhof. Beim Sturmheurigen ohnehin, denn dieser findet in einem Gastronomiebetrieb statt, und für die Gastro wird sich durch die neue Verordnung nichts ändern.
  • Antigentests gelten als 3-G-Nachweis nicht mehr 48 Stunden, sondern nur noch 24 Stunden lang. Dies gilt nicht für Antigentests im Zuge des Ninja-Passes.





UPDATE – 08. September 2021

Bei der Pressekonferenz am 08. September hat die Bundesregierung einen Stufenplan vorgestellt – ab sofort soll nicht mehr die 7-Tages-Inzidenz ausschlaggebend sein für die Corona-Maßnahmen, sondern die Betten-Belegung auf den Intensivstationen. Es soll verhindert werden, dass durch zu viele Corona-Patienten auf den Intensivstationen andere lebenswichtige Behandlungen nicht beeinträchtigt werden, etwa bei Schlaganfällen, Herzinfarkten, Unfällen, Krebsbehandlungen, etc. Auch soll möglichst verhindert werden, dass nicht akut notwendige Operationen so wie während früherer Corona-Wellen wieder verschoben werden müssen.

 

Stufe 1

10% Auslastung der Intensivstationen – FIX AB MITTWOCH 15. SEPTEMBER

  • Es gilt wieder FFP2-Maskenpflicht in den Geschäften des täglichen Bedarfs und in Öffentlichen Verkehrsmitteln. Also, dort, wo derzeit ein normaler Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben ist, muss dann FFP2 getragen werden. Das gilt ab Mittwoch 15. September auch am Gemeindeamt, beim Post Partner und im Gmoabus.
  • Im restlichen Handel wird Geimpften und Genesenen empfohlen, eine FFP2-Maske zu tragen, für Ungeimpfte ist hier eine FFP2-Maske verpflichtend. Laut Bundesregierung soll die Polizei dies verstärkt stichprobenartig kontrollieren.
  • Antigentests sind dann als 3-G-Nachweis nur mehr 24 Stunden gültig! Dies gilt nicht für Schüler, der Ninja-Pass zählt weiterhin unverändert.
  • Die 3-G-Regel bleibt natürlich, dort wo sie jetzt schon gilt, bestehen und gilt dann zusätzlich bei allen Veranstaltungen ab 25 Personen (statt bisher ab 100 Personen).


Stufe 2

15% Auslastung der Intensivstationen (300 Betten) – erwartet wird dies mit Anfang Oktober. Ist diese Auslastung erreicht, dann gilt ab 1 Woche später:

  • Zutritt in Nachtgastronomie und vergleichbarer Gasto und zu Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen (ohne zugewiesene Sitzplätze) nur mehr für Geimpfte und Genesene, nicht mehr für Ungeimpfte.
  • Antigentests für Zuhause sind dann nicht mehr als 3-G-Nachweis gültig.
  • Die Regierung wird dann auch eine neue Verhandlungsrunde mit den Landeshauptleuten führen, wo gegebenenfalls auch weitere Maßnahmen beschlossen werden könnten.


Stufe 3

20% Auslastung (400 Betten) – dann gilt ab 1 Woche später:

  • Überall, wo bis dahin die 3-G-Regel galt, darf man dann nur geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test eintreten.
  • …und etwaige Maßnahmen, die zwischen Bundesregierung und Ländern während Stufe 2 beschlossen wurden. Darüber wird die Bevölkerung natürlich rechtzeitig informiert werden.


Unabhängig von diesem Stufenplan kann jedes Bundesland für sich strengere Maßnahmen beschließen (wie es derzeit Wien bereits tut), wenn dies notwendig erscheint, weil zum Beispiel in einem Bundesland die Auslastung der Intensivbetten extrem ansteigt.

Der Bundeskanzler hat versichert, dass derzeit nicht geplant ist, die Gratis-Tests abzuschaffen, hat aber nicht ausgeschlossen, dass die Tests auch irgendwann kostenpflichtig werden könnten.




UPDATE – 19. Juli 2021

Anders als Anfang Juli verkündet, wird es ab 22. Juli keine weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen geben. Dies ist aufgrund der steigenden Fallzahlen und der sich immer weiter verbreitenden Delta-Variante notwendig.

Ab 22. Juli gilt für die Nachtgastronomie (Diskos und Bars): Nur Geimpfte oder Personen mit aktuellem negativen PCR-Test (max. 72 Stunden ab Probenahme) dürfen eintreten.

Die Registrierungspflicht für die Gastronomie bleibt aufrecht, ebenso die Maskenpflicht, wo sie derzeit auch schon gilt (zB. auch am Gemeindeamt und beim Post Partner. Hier müssen Sie sich zur Sicherheit auch registrieren), in geschlossenen Räumen von Apotbeken, Bank- und Post-Filialen und im Lebensmitteleinzelhandel - beispielsweise in Bekleidungsgeschäften nicht mehr.

Auch die 3-G-Regel bleibt, wie und wo sie jetzt gilt: Gastronomie und Hotellerie, körpernahe Dienstleister, Freizeiteinrichtungen und Kulturbetriebe, in Freibädern (auch im Pöttschinger Freibad – Bitte halten Sie Ihren 3-G-Nachweis bereit, wenn Sie zur Kassa kommen!) und für Zusammenkünfte mit mehr als 100 Personen (egal ob drinnen oder draußen). Außerdem brauchen Sie in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern einen 3-G-Nachweis.


Testpflicht gilt für alle Personen ab 12 Jahren – sofern nicht eh geimpft oder genesen.


ACHTUNG: Ab 15. August gilt man als „Geimpft“ (3-G-Regel) erst, wenn man bereits die 2. Impfung erhalten hat! Haben Sie am 15. August also erst eine Impfung, müssen Sie dann bis zur 2. Impfung wieder testen gehen, um die 3-G-Regel einzuhalten. Wer mit Johnson & Johnson geimpft ist, regelmäßig testen geht oder genesen ist, für den ändert sich nichts. 


Auf unserer Homepage finden Sie unter Bürgerservice / Corona Zahlen aktuelle Daten zu den Impfungen und Erkrankungen im Bezirk, im Burgenland und in Österreich.


Genießen Sie den Sommer - aber mit Vorsicht und am besten geimpft.



UPDATE – 29. Juni 2021

Ab 1. Juli gelten weitere Lockerungen – die diesbezügliche Verordnung wurde gleich gemeinsam mit ihrer ersten Novelle am Montag veröffentlicht, und Folgendes steht zusammengefasst drin:

Wo die 3-G-Regel gilt (für alle ab 12 Jahren):

  • Gastronomie
  • Hotellerie
  • Freizeiteinrichtungen (Tierparks, Freibäder, Vergnügungsparks, etc.)
  • Kulturbetriebe – außer Museen, Büchereien und Archiven
  • Sportstätten
  • bei Zusammenkünften von mehr als 100 Personen
  • Messen und Kongresse
  • Körpernahe Dienstleister
  • Alten- und Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten

Man braucht keine FFP2-Maske mehr, eine „normale“ Mund-Nasen-Schutzmaske reicht – an folgenden Orten gilt Indoor (!) aber weiterhin Maskenpflicht:

  • öffentliche Gebäude wie zB Schulen und Verwaltungsgebäude
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Kundenbereiche von Betriebsstätten (Handel und Dienstleistungen) 
  • Museen, Büchereien und Archive
  • Kirchen und andere Einrichtungen zur Religionsausübung
  • Alten- und Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten

Bei körpernahen Dienstleistern gibt es keine Maskenpflicht mehr für Kunden!!! Ab 22. Juli gilt die Maskenpflicht dann nur noch in Apotheken, im Lebensmittelhandel, Banken, Poststellen und Verwaltungsgebäuden, aber zB. nicht mehr in Bekleidungsgeschäften, und dann auch nicht mehr in Museen, Büchereien und Archiven.

Noch bis 22. Juli müssen Kontaktdaten erhoben werden in 

  • Gastronomie und Hotellerie
  • Nicht-öffentlichen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • bei Zusammenkünften von mehr als 100 Personen

Öffentliche Zusammenkünfte bzw. Veranstaltungen 

  • Ab 100 Personen bei der BH anzeigepflichtig (spätestens 1 Woche vorher).
  • Ab 500 Personen von der BH genehmigungspflichtig 
  • Grundsätzlich gibt es aber keine Höchstgrenzen mehr, aber ab 100 Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden, es gilt die 3-G-Regel und man braucht ein Präventionskonzept und einen COVID-19-Beauftragten – das alles gilt nicht für Begräbnisse.

Quadratmeter-Beschränkungen im Handel oder Abstandsregeln findet man in der neuen Verordnung keine mehr.


WAS HEISST DAS KONKRET FÜR PÖTTSCHING?

Die Gästeobergrenze im FREIBAD wird ab 1. Juli aufgehoben! Weiterhin brauchen Sie aber einen 3-G-Nachweis, Masken brauchen Sie keine mehr, auch nicht in den Umkleidekabinen und Toiletten.

Die Türe des Gemeindeamtes wird ab 1. Juli nicht länger versperrt sein, es gilt weiterhin Maskenpflicht (aber keine FFP2 mehr) ebenso beim Post Partner – 3-G-Nachweis brauchen Sie vorerst keinen.




UPDATE - Montag 07. Juni 2021 - Ankick für den Sommer!

Ab Mittwoch 10. Juni – rechtzeitig zur Fußball EM – treten weitere Lockerungen in Kraft. Diese sind kurz zusammengefasst:

  • Der Abstand zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben wird von 2 m auf 1 m verringert.
  • In Geschäften müssen pro Kunde nicht mehr 20 m2 Platz sein, sondern nur noch 10 m2
  • Die Sperrstunde wird allgemein auf 24.00 Uhr ausgeweitet (statt bisher 22.00 Uhr).

Für die GASTRO gilt dann: Besuchergruppen Indoor maximal 8 Personen plus Kinder, Outdoor maximal 16 Personen + Kinder. Auch zwischen den Tischen muss nur noch 1 m Abstand bestehen. Die 3-G-Regel, die Registrierungspflicht und die FFP2-Maskenpflicht, sofern man nicht an seinem Platz sitzt, bleiben vorerst.

Bei TREFFEN und VERANSTALTUNGEN mit weniger als 8 Personen + Kindern gelten weder Abstands- noch Maskenpflicht! Die Verabreichung von Speisen und Getränken ist nur noch in geschlossenen Räumen verboten, draußen jedoch erlaubt, es gelten dafür sinngemäß die Regeln für die Gastronomie.
Bei der BH anmelden muss man dann Veranstaltungen mit mehr als 17 Personen (statt bisher 10). Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmern bedürfen weiterhin einer Genehmigung durch die BH.

Fürs FREIBAD heißt das: Die 6 m2 im Schwimmbecken pro Badendem bleiben aufrecht, deshalb werden wir derzeit auch an der maximal zulässigen Besucheranzahl nichts ändern. Beim Eingang ist ein 3-G Nachweis unaufgefordert vorzuzeigen (Dies gilt nicht für Kinder unter 10 Jahren). Aber: Beim Eingang und vor der Kantine muss nur noch 1 m Abstand gehalten werden, und ebenso entfällt beim Eingang und im Kantinenbereich die Maskenpflicht, da beides Outdoor ist.

Beim MARKT am Donnerstag 10. Juni (Ersatztermin für den Mai-Markt) gelten FFP2-Maskenpflicht und 1 m Abstand, man muss sich aber weder registrieren noch einen 3-G Nachweis vorzeigen!


Weitere Lockerungen für den Juli sind zu erwarten, sofern sich nichts dramatisch verändert...
Wir halten Sie auf dem Laufenden.



UPDATE - Di. 18. Mai 2021

Am Mittwoch 19. Mai tritt die COVID-19-Öffnungsverordung in Kraft. Diese ist vorerst gültig bis 30. Juni.

Die wichtigsten Punkte haben Sie sicherlich bereits in den Medien gehört – wir möchten hier auch nicht allzu umfangreich die einzelnen Maßnahmen für die unterschiedlichsten Bereiche zusammenfassen.

Wichtig ist:

  • Die „3-G-Regel“ – Geimpft, Genesen, Getestet für das Betreten von Betriebsstätten:
    Geimpft – Erstimpfung mindestens 22 Tage her
    Genesen – Absonderungsbescheid maximal 6 Monate alt
    Getestet – Antigen-Test gilt 48 Stunden, PCR-Test gilt 72 Stunden, Selbsttest für Zuhause, der elektronisch erfasst werden muss, gilt 24 
  • Überall gelten 2-Meter-Abstand zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen.
  • Es gibt keine Ausgangssperren mehr, allgemeine Sperrstunde ist 22.00 Uhr.
  • Treffen mit mehr als 10 Personen müssen bei der Bezirkshauptmannschaft angemeldet werden, Treffen bzw. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen müssen von der BH auch genehmigt werden.
    Dies gilt auch in privaten Bereichen, die nicht dem „unmittelbaren Wohnbedürfnis“ dienen, also z.B. der Garten: Wenn Sie eine Grillparty mit mehr als 10 Personen in ihrem Garten machen möchten, müssen Sie diese laut Verordnung ebenfalls bei der BH melden.

Was gilt in Gastronomie und Hotellerie? Was gilt in Sportstätten? Was gilt bei der Einreise nach Österreich?
Auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie eine Zusammenfassung.

Hier geht’s zur COVID-19-Öffnungsverordnung

Hier finden Sie FAQs zu dieser Verordnung, veröffentlicht vom Sozialministerium:

FAQ_Oeffnungsschritte_19_Mai_2021.pdf (0.13 MB)


Das Wichtigste für viele Pöttschinger: Was bedeutet das fürs Freibad?

Das Bad sperrt am Mittwoch, den 19. Mai auf, täglich von 9.00 bis 19.00 Uhr – ob tatsächlich geöffnet ist, hängt natürlich immer vom Wetter ab.

Folgende Punkte gelten im Freibad:

  • Es gibt heuer wieder keine Saisonkarten, sondern dieselben Eintrittstarife wie im letzten Jahr, es gibt auch wieder die 10+1 gratis Tickets. Bitte beachten Sie, dass beim Verlassen des Badgeländes (inklusive Spielplatz und Funcourt) die Eintrittskarte ihre Gültigkeit verliert.
  • Es dürfen maximal 500 Gäste am Gelände des Freibades sein – der Gästezähler vom letzten Jahr wird wieder auf Homepage und im Gem2Go zum Einsatz kommen. 
  • Für den Eintritt gilt die „3-G-Regel“ – also, Geimpft, Genesen oder Getestet – die jeweiligen Nachweise sind bei Eintritt an der Kassa unaufgefordert vorzuzeigen. Kinder unter 10 Jahren sind von der „3-G-Regel“ ausgenommen.
    Laut Verordnung besteht ja die Möglichkeit, einen Spucktest direkt vor Ort zu machen, wenn man keinen 3-G-Nachweis mithat. Das ist aus logistischen, hygienischen, zeitlichen und aus Platzgründen nicht möglich. Im Bad werden wir keine Spucktests vor Ort durchführenwer keinen gültigen Nachweis vorzeigen kann, darf leider nicht ins Freibad.
  • Eine Registrierung beim Betreten des Bades ist nicht notwendig. Bei der Kantine allerdings muss man sich registrieren, da für die Kantine die Bestimmungen für Gastronomiebetriebe gelten. Ach ja: Mit Sascha Hauer gibt es heuer einen neuen Kantinen-Pächter.
  • Im Eingangsbereich, auf der Liegewiese, im Becken, im Kantinenbereich, in den Umkleiden und WCs, kurz: überall, muss ein 2-Meter-Abstand zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, eingehalten werden. 
  • FFP2-Maskenpflicht gilt beim Eingang, in den WCs und Umkleiden und im Kantinenbereich.

Funcourt und Beachvolleyball

Breitensport im Öffentlichen Raum ist bis zu einer Gruppengröße von 10 Personen ohne weitere Einschränkungen erlaubt. Am Funcourt und am Beachvolleyballplatz gelten die 2 Meter Abstand nicht während der tatsächlichen Sportausübung, für die Zuseher allerdings schon.


Ein möglichst entspannter und reibungsloser Badebetrieb liegt allen am Herzen und kann auch nur funktionieren, wenn alle sich an die Regeln halten und Rücksicht aufeinander nehmen. Im Interesse aller ersuchen wir Sie, das zu tun.
Auf einen schönen Sommer!


PS: Ab 19. Mai wird der Heurigenkalender auf der Homepage und im Gem2Go wieder zum eigentlichen Heurigenkalender zurückgewandelt. Das soll aber nicht bedeuten, dass Sie nicht trotzdem weiterhin eine Kaiser-Pizza bestellen oder sich bei On Ice eine kühlende Nachspeise holen sollen! :-)




UPDATE - Mo. 19. April 2021

Ab heute, Montag 19. April, ist der „harte Lockdown“ im Burgenland vorbei (anders als in Wien und Niederösterreich, wo er noch bis 2. Mai gilt).

Was gilt nun konkret im Burgenland (die folgenden Informationen haben wir aus den Medien zusammengetragen – grundsätzlich gilt derzeit die 9. Novelle zur 4. COVID-19-Mutzmaßnahmenverordnung mit einigen Besonderheiten im Burgenland):

  • Handel, körpernahe Dienstleister und Museen öffnen wieder. Für körpernahe Dienstleistungen benötigt man als Kunde wieder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist (oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist).
    Auch die AK Bücherei beendet den Lockdown und ist ab Dienstag, 20. April zu den regulären Öffnungszeiten wieder für Sie da, das Bücherantiquariat ist ab heute wieder offen!
  • In allen burgenländischen Landesdienststellen und auf den Bezirkshauptmannschaften benötigt man ebenfalls einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist (oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist). Hat man einen solchen nicht, besteht die Möglichkeit, beim Eingang einen Spucktest zu machen.
    Am Gemeindeamt in Pöttsching werden wir uns dem nicht anschließen, Sie brauchen bei uns also keinen negativen Test. ABER: Bitte kommen Sie nur in absolut unvermeidbaren Fällen aufs Gemeindeamt. Rufen Sie an unter 02631 2225 oder schreiben Sie ein Mail an post@poettsching.bgld.gv.at – viele Dinge lassen sich auch so erledigen, zum Beispiel Wohnsitzanmeldungen.
  • FFP2-Maskenpflicht gilt außerdem im Freien im Designer Outlet Parndorf, in der Arena Mattersburg und im Einkaufszentrum Oberwart.
  • In Innenräumen gilt FFP2-Maskenpflicht und es ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalten. Von 20 bis 6 Uhr gilt eine Ausgangssperre mit den allseits bekannten Ausnahmen. Treffen dürfen sich maximal 4 Personen aus maximal 2 Haushalten (plus minderjährige Kinder).
  • Volksschüler kehren in den durchgehenden Präsenzunterricht zurück, Mittel- und Oberstufe in den Schichtbetrieb. Schüler müssen 3x wöchentlich getestet werden, Lehrer mindestens 2x.
  • Sport: Sport im Freien ist – mit 2 Meter Abstand – uneingeschränkt möglich. Vereinstrainings dürfen für Kinder unter 18 Jahren wieder stattfinden, allerdings nur in Gruppen mit maximal 10 Personen.

Neusiedl und Parndorf werden zu einer Modellregion, in der regelmäßig getestet wird. Auch im restlichen Burgenland setzt die Landesregierung vermehrt auf Tests. 

Und hier noch die aktuell gültige COVID-19-Maßnahmenschutzverordnung des Bundes:

4._COVID-19-SchuMaV_Fassung_vom_19.04.2021.pdf (0.26 MB)


Bleiben Sie gesund!




UPDATE - Mi. 14. April 2021

Landeshauptmann Doskozil hat in einer Pressekonferenz verkündet, dass das Burgenland - anders als Wien und Niederösterreich - den Lockdown nicht verlängern wird. Somit werden ab Montag 19. April der Handel und Körpernahe Dienstleister wieder öffnen (mit FFP2-Maskenpflicht und maximal 48 Stunden alten, negativen Tests) und die Schüler in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Der Landeshauptmann hat jedoch betont, dass bei einer steigenden Inzidenz ein neuer Lockdown jederzeit möglich sein kann. Wichtig ist für ihn: Testen, testen, testen! Sein Ziel ist, dass sich 80% der Burgenländer regelmäßig testen lassen, außerdem sollen Schüler 3x und Lehrer 2x pro Woche getestet werden.
Von den burgenländischen Betrieben erhofft er sich, dass die Mitarbeiter in möglichst vielen Unternehmen 2x pro Woche getestet werden. Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth sichert in der Pressekonferenz zu, dass dies zu schaffen sein sollte.




UPDATE - Di. 06. April 2021 

Der derzeitige Lockdown in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wird bis 18. April verlängert.

Altstoffsammelzentrum und Grünschnitt haben am 9. bzw. 10 April regulär geöffnet.


Testzentren

Ab heute, Dienstag. 06. April ist in den Burgenländischen Testzentren (unser nächstes in der Bauermühle in Mattersburg) eine Terminanmeldung nur noch am Vormittag möglich. Von 12.00 bis 19.00 Uhr kann man ohne Terminanmeldung testen gehen - Sie brauchen nur einen ausgefüllten Laufzettel, den Sie hier herunterladen können:

Laufzettel_Antigen-Test.pdf (0.03 MB)


Da es am Nachmittag keine Terminanmeldungen mehr gibt, kann es mitunter zu Wartezeiten kommen - das Land Burgenland ersucht hier um Verständnis. Drankommen wird jedenfalls jeder.




UPDATE - Do. 01. April 2021 - Verlängerung der "Osterruhe

Wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, gelten die strengeren Corona-Maßnahmen in der Ostregion - also in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland - nun bis Sonntag 11. April.

Welche Maßnahmen genau das sind, lesen Sie weiter unten unter dem "UPDATE - Di. 30 März - Osterruhe"

Was doch nicht kommt: 

  • Die generelle FFP2-Maskenpflicht in ALLEN geschlossenen Räumen in denen mehr als eine Person anwesend ist, wurde seitens der Sozialpartner blockiert.
  • Und der Bundesrat hat die Zutrittstests für den Handel für die nächsten 8 Wochen blockiert.
    Falls es Sie interessiert, wieso der Bundesrat das tun kann - hier die (sehr umfassenden) Infos, wie in Österreich ein Gesetz entsteht zum Nachlesen: "Der Weg eines Bundesgesetzes"


Oster-Test-Aktion

Bereits gestern Mittwoch wurden die ersten "Spucktests" in Pöttsching verteilt, der Rest wird heute, am Gründonnerstag, an alle in Pöttsching mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen zugestellt, also einen Tag früher als geplant. (Ja, Eigenlob stinkt, aber als Gemeinde dürfen wird in diesem Punkt durchaus stolz sein, was für ein flottes und gut funktionierendes Team wird sind.) 

Wie funktioniert der Test? Hier eine sehr gut erklärte Videoanleitung: Oster-Testaktion


Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass am Karfreitag Gemeindamt, Post Partner, Bauhof und Altstoffsammelstelle geschlossen haben, am Ostersamstag auch die Grünschnittsammelstelle. Und Ostermontag ist ohnehin für alle ein Feiertag.

Bitte kommen Sie nur in dringenden Fällen aufs Gemeindeamt - vieles lässt sich auch telefonisch oder per Mail erledigen: 02631 2225 oder post@poettsching.bgld.gv.at - wir sind für Sie da!


Frohe Ostern und bleiben Sie gesund!




UPDATE - Di. 30. März 2021 - "Osterruhe"

Das Wichtigste zuerst: Die Grünschnitt Sammelstelle ist am Samstag 03. April geschlossen – dies hat sich kurzfristig ergeben. Danke für Ihr Verständnis!

Und höchstwahrscheinlich werden bereits am Gründonnerstag alle Pöttschingerinnen und Pöttschinger (Hauptwohnsitz!) die kostenlosen „Spucktests“ für Zuhause samt Beschreibung bekommen – in Papiersackerl an Ihrer Türschnalle. Es soll zwar angeblich nicht regnen, aber halten Sie trotzdem Ausschau!

Alle Kindergarten- und Kinderkrippenkinder bekommen außerdem – auch voraussichtlich(!) ab Gründonnerstag – einen „Lollipop-Lutschtest“, den die Eltern zuhause mit ihren Kindern ganz einfach durchführen können. Diesen Test und genauere Infos erhalten die Eltern direkt von den Betreuungseinrichtungen.


So viel zu Pöttsching, wechseln wir nach Wien ins Parlament (oder genauer in die Hofburg, wo der Nationalrat ja während der Sanierung des Parlamentsgebäudes tagt): Die 6. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat heute den Hauptausschuss des Nationalrates passiert. Damit ist sie fix. 

Zusätzlich zu dieser Novelle der MaßnahmenVERORDNUNG wird es auch Novellierungen zum MaßnahmenGESETZ und zum Epidemiegesetz geben. Was sich dadurch ändert, werden wir Ihnen in den nächsten Tagen mitteilen. Heute ist einmal die „Osterruhe“ das Thema.


Folgendes gilt in Niederösterreich und dem Burgenland von Gründonnerstag, 1. April bis Osterdienstag, 6. April – in Wien bis 11. April (und vielleicht gibt es am Ostermontag eine Landeshauptleute-Konferenz, bei der beschlossen wird, dass eine Verlängerung auch in anderen Bundesländern kommen wird oder vielleicht zusätzliche Maßnahmen,…):


PRIVAT

  • Die Ausgangssperre gilt wieder rund um die Uhr mit den seit einem Jahr bekannten Ausnahmen (Hilfeleistung für andere, Deckung der Grundbedürfnisse, Versorgung mit Grundgütern, Gesundheitsdienstleistungen, berufliche Zwecke, etc.)
  • Die Ein- und Ausreise in die Ostregion wird eingeschränkt – erlaubt ist sie nur noch wegen denselben Ausnahmen wie bei der Ausgangssperre. Familienfeste sind also nicht erlaubt. Um aus der Ostregion auszureisen, braucht man keinen negativen Test, aber weiterhin für die Bezirke Wr. Neustadt Stadt und Land sowie Neunkirchen. Dass weitere Bezirke dazukommen, ist freilich nicht ausgeschlossen.  
  • Treffen dürfen sich Personen, die in einem Haushalt leben, mit einer einzigen weiteren Person, die eine enge Bezugsperson sein muss – auch außerhalb der Ostregion! Sie dürfen beispielsweise als Einzelperson Ihre Eltern in der Steiermark besuchen.
  • Bezüglich Gottesdienste zu Ostern erkundigen Sie sich bitte bei der Pfarre. Die Kirchen sind nicht geschlossen, können sich aber selbst eigene Regeln und Einschränkungen auferlegen.


HANDEL & GEWERBE

  • Körpernahe Dienstleister sind geschlossen (Friseure, Masseure, Kosmetiker, etc.)
  • Der Handel wird geschlossen außer Bereiche des täglichen Bedarfes (Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien, Tankstellen, Trafiken) – diese dürfen nur Produkte verkaufen, die dem täglichen Bedarf entsprechen (zB. dürfen Supermärkte keine Blumen oder Spielsachen verkaufen). Ebenso geschlossen bleiben Museen, Zoos, Bibliotheken, etc.
    Click&Collect ist dem Handel während der Osterruhe erlaubt.
  • Bei der Gastro bleibt alles, wie es ist, also Lieferung und Abholung von Speisen bleiben erlaubt. Für Geschäftsreisende bleiben Hotels geöffnet.


BERUFSLEBEN

  • FFP2-Masken müssen in ALLEN geschlossenen Räumen getragen werden, wenn mehr als eine Person anwesend ist, und auch bei Menschenansammlungen im Freien. 
  • In ALLEN Betrieben müssen mindestens 1x pro Woche Tests gemacht werden – oder möglichst die Mitarbeiter in Home Office geschickt werden
  • In der restlichen Woche nach Osterdienstag bleiben die Schüler zu Hause im Distance Learning. An den Schulen soll es in der Woche nach Ostern zwar eine Betreuung geben, aber ausdrücklich nur für Kinder, deren Betreuung zu Hause nicht möglich ist.
     
    Ab 12. April kehren alle an die Schulen zurück – für Lehrer und Schüler wird es dann regelmäßige PCR-Tests geben.
  • Pendler, die nach Wien, Niederösterreich oder ins Burgenland einreisen, brauchen nicht 1x pro Woche einen negativen Antigen-Test, sondern 2x pro Woche: der Test darf maximal 72 Stunden alt sein. Für Pendler aus dem Ausland ändert sich ab 1. April: Das Pre-Travel-Clearance Formular muss nur noch alle 28 Tage neu ausgefüllt werden, statt bisher jede Woche. https://entry.ptc.gv.at/ Bei der Einreise aus nicht EU-Staaten oder Hochinzidenzstaaten in der EU (derzeit Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) benötigt man einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, für die restlichen EU-Staaten braucht man weiterhin bei der Einreise einen maximal 7 Tage alten negativen Test.


Gemeindeamt und Post Partner haben am Karfreitag und Ostermontag ohnehin geschlossen. Wir ersuchen Sie aber nachdrücklich, nur in wirklich dringenden Angelegenheiten aufs Gemeindeamt zu kommen, unabhängig ob „Osterruhe“, Lockdown oder gerade nicht. Vieles lässt sich auch telefonisch oder per E-Mail erledigen – rufen Sie zu den Öffnungszeiten an unter 02631 2225 an oder schreiben Sie ein E-Mail an post@poettsching.bgld.gv.at


Trotz Einschränkungen wünschen wir Ihnen frohe Ostern!

Bleiben Sie gesund!


PS: Auf der Gemeindehomepage unter dem Menüpunkt "Bürgerservice" finden Sie ab sofort die aktuellen Coronazahlen zu Erkrankungen, Impfungen etc, die von data.gv.at zur Verfügung gestellt werden.



UPDATE - Mi. 24. März 2021

Als Gemeinde möchten wir Sie bezüglich der Corona-Maßnahmen immer aktuell informieren... Seit zwei Tagen wurde diskutiert, nun gab es am Abend des Mittwochs, 24. März, eine Pressekonferenz – wir möchten betonen, dass die folgenden Informationen bezüglich der kommenden, verschärften Maßnahmen in Ostösterreich ausschließlich aus der Pressekonferenz des Gesundheitsministers mit den Landeshauptleuten von Niederösterreich, Wien und Burgenland kommen. Es gibt noch keine offiziell gültige Verordnung!


In der Pressekonferenz wurde gesagt, dass von Mittwoch 1. April bis einschließlich Osterdienstag 6. April Folgendes gelten soll:

  • Körpernahe Dienstleister müssen in dieser Zeit schließen (Friseure, Masseure, Kosmetiker, etc.)
  • Der Handel wird geschlossen außer lebensnotwendige Bereiche (Apotheken, Lebensmittelhandel, etc.)
  • FFP2-Masken müssen auch bei Menschenansammlungen im Freien getragen werden
  • Außerdem müssen FFP2-Masken auch in allen geschlossenen Räumen getragen werden, wenn mehr als eine Person anwesend ist – ob dies nur von 1. bis 6. April gilt, oder länger, wird erst evaluiert.
  • In ALLEN Betrieben müssen mindestens 1x pro Woche Tests gemacht werden – oder möglichst die Mitarbeiter in Home Office geschickt werden
  • Nach diesem „Lockdown“, also ab Mittwoch 7. April sind auch für den Handel Zugangstests wie für körpernahe Dienstleister verpflichtend – vorerst gilt dies nur bis 10. April, kann aber verlängert werden
  • Die Ausgangssperre gilt dann wieder rund um die Uhr mit den seit einem Jahr bekannten Ausnahmen (Hilfeleistung für andere, Deckung der Grundbedürfnisse, Versorgung mit Grundgütern, Gesundheitsdienstleistungen, berufliche Zwecke, etc.)
  • Pendler, die nach Wien, Niederösterreich oder ins Burgenland einreisen, brauchen dann nicht 1x pro Woche einen negativen Test, sondern 2x pro Woche: der Test darf maximal 72 Stunden alt sein
  • Nach den Osterferien kehren die Schulen ins Distance Learning zurück. Danach soll man – angeblich – nur mit PCR-Test wieder in die Schule zurück dürfen – wie lange das gilt wurde nicht genau gesagt. Der Gesundheitsminister hofft jedenfalls, dass das Distance Learning nicht verlängert werden muss, aber er kann es nicht völlig ausschließen.
  • Bezüglich Gottesdiensten zu Ostern ist man mit den Religionsgemeinschaften „im Dialog“, wie der Gesundheitsminister sagte – dieser geht davon aus, dass die Religionsgemeinschaften „vernünftig handeln werden“...
  • Wie viele Personen dürfen sich maximal treffen und darf man über Ostern seine Familie in einem westlichen Bundesland besuchen? Diese Fragen sind derzeit noch offen.


Ab Donnerstag 25. März benötigt man nicht nur für die Stadt Wr. Neustadt sondern auch für die Bezirke Wr. Neustadt Land und Neunkirchen verpflichtend einen negativen Ausreisetest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. 


Wir hoffen, dass die diesbezügliche Verordnung so bald wie möglich veröffentlicht wird, sodass wir Ihnen genau sagen können, was tatsächlich rechtlich gelten wird.


WIR HALTEN SIE AUF DEM LAUFENDEN!



UPDATE - Di. 09. März 2021

Ausreisetests in Wr. Neustadt

Ab Mittwoch, 10. März, darf die Stadt Wr. Neustadt nur noch mit einem negativen Corona-Test verlassen werden – ein Antigentest darf nicht älter als 48 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Kontrolliert wird dies an den Stadtausfahrten stichprobenartig, gestraft wird allerdings erst am Samstag, da die Stadt Wr. Neustadt zunächst die Testkapazitäten ausbauen muss.

Neben den Teststationen bei den Kasematten und der Arena Nova wird in der Stadt noch eine weitere Teststation eingerichtet, außerdem kann man sich in den meisten Apotheken in Wr. Neustadt nach telefonischer Anmeldung ebenfalls testen lassen. Zusätzlich gibt es mobile Teststationen an den Stadteinfahrten:

  • Neudörfler Straße („Park & Ride“ hinter OMV-Tankstelle)
  • Parkplatz Zollamt (Neunkirchner Straße)
  • Parkplatz Einkaufszentrum „Nord“ (Wiener Straße)
  • Puchberger Straße/Straßenmeisterei (zusätzlich zu bestehender PCR-Teststation)
  • Hauptbahnhof (vor dem Haupteingang)

Was bedeutet das für Pendler?

Sie können sich in einer der Teststationen im Burgenland testen lassen (zB in der Bauermühle Mattersburg), das Land Niederösterreich bietet Test aber auch für Personen an, die ihre Arbeitsstätte in Niederösterreich haben. Sprich: Sie können sich auch als burgenländischer Pendler für einen Test in Wr. Neustadt anmelden, und zwar hier: https://www.testung.at/anmeldung/

Wer braucht keinen negativen Test, um aus Wr. Neustadt herauszufahren?

  • Schülerinnen und Schüler, die einen schulüblichen Antigen-Test vorweisen können
  • Personen, die in öffentlichen Organisationen tätig sind, bei denen die Einhaltung der Testintervalle sichergestellt ist, sowie alle Blaulichtorganisationen
  • Personen, die ausschließlich eine PCR-Teststation oder eine COVID-19-Impfstelle aufsuchen, sowie deren Begleitperson
  • Personen, die ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen im Stadtgebiet in Anspruch nehmen, sowie deren Begleitperson
  • Personen, die ihren Wohnort außerhalb von Wiener Neustadt haben und in Wiener Neustadt positiv getestet wurden. Diese haben sich unmittelbar zu ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben.
  • Güterverkehr und "Durchreisende"

Die Stadt Wr. Neustadt hat hier einen Fragen-Antwort-Katalog auf der Homepage veröffentlicht, der wenn nötig aktualisiert wird.


Quellen: Stadt Wr. Neustadt, Niederösterreich testet



UPDATE - Di. 02. März 2021

Wr. Neustadt verschärft Maßnahmen

Da die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Wr. Neustadt in den letzten Tagen auf über 400 gestiegen ist, hat sich die Stadt entschieden, die Corona-Maßnahmen zu verstärken.

Es soll vermehrt getestet werden. Unter anderem gibt es drei Drive-In Teststraßen an den Stadteinfahrten ab Mi. 3. März, die vorerst für eine Woche befristet sind:

  • Neudörfler Straße (Park & Ride hinter der OMV-Tankstelle)
  • Neunkirchner Straße (Parkplatz Zollamt)
  • Wiener Straße (Parkplatz Einkauszentrum Nord)

Dass eine "Einreise" nach Wr. Neustadt nur mit negativem Testergebnis erlaubt ist, steht allerdings nirgends!!! Auch für die "Ausreise" aus Wr. Neustadt muss derzeit kein negativer Test vorgezeigt werden!

Lesen Sie hier die Information der Stadt Wr. Neustadt.

 

UPDATE - Mo. 01. März 2021 - ergänzt


ERGÄNZUNG DI. 02. MÄRZ - Was wird wann öffnen?

 Es soll künftig regionale Unterschiede geben, je nachdem, wie hoch die Sieben-Tages-Inzidenz ist. In Vorarlberg mit der derzeit niedrigsten Inzidenz soll es Mitte März in der Gastronomie und in den Bereichen Sport und Kultur deutliche Öffnungen geben. In Bundesländern bzw. einzelnen Bezirken mit sehr hoher Inzidenz sollen aber auch verschärfte Maßnahmen möglich sein.
 Allgemein soll die Gastro in ganz Österreich Ende März öffnen dürfen, ABER zunächst nur die Schanigärten – voraussichtlich mit Eintrittstest für die Besucher und unter Angabe von Namen, Telefonnummer etc., um mögliche Ansteckungen nachverfolgen zu können. Die Innenbereiche der Gastronomie sollen frühestens im April aufsperren dürfen… Das alles liegt aber so weit in der Zukunft und die Entwicklung der Infektionszahlen ist so unsicher, dass die Bundesregierung in ihren Aussagen verständlicherweise sehr vage bleibt.

 Angedacht ist auch, die FFP2-Maskenpflicht deutlich auszuweiten, beispielsweise am Arbeitsplatz. Genaueres wurde jedoch nicht gesagt.

 Jedenfalls sollen Schüler, die zweimal wöchentlich getestet werden, ab 15. März wieder Sport in Vereinen machen dürfen.


Kostenlose Selbsttests für Zuhause

Ab heute, 01. März, können in allen Apotheken in Österreich pro Person und Monat 5 Gratis-Selbsttests für Zuhause abgeholt werden. Aber lassen Sie sich Zeit - es sind derzeit nur rund 500.000 solcher Test-Kits zur Verfügung. Ab Mitte März soll es dann deutlich mehr geben.
Voraussetzung, diese "Wohnzimmertests" gratis zu bekommen sind 1. eine E-Card und 2. müssen Sie über 15 Jahre alt sein. Derzeit (es wird angeblich daran gearbeitet...) haben alle Personen, die sich von ELGA abgemeldet haben, kein Anrecht auf diese Gratis-Tests, genauso wie alle, die nicht in Österreich krankenversichert sind.
ACHTUNG: Diese Selbsttests GELTEN NICHT als Eintrittstest für Friseure etc., sie dienen lediglich der Selbstüberprüfung, wenn Sie beispielsweise jemanden besuchen möchten.

Besuche in Alten- und Pflegeheimen

Ab 1. März gelten in diesem Bereich Lockerungen: Künftig sind ZWEI Besuche mit maximal ZWEI Besuchern pro Woche pro Bewohner erlaubt. Weiterhin gilt für die Besucher: FFP2-Maske und negativer Test!

Corona-Impfungen

Laut Land Burgenland wurden bis gestern 18.351 Impfdosen verabreicht, auch die ersten Pöttschinger haben die erste Teilimpfung bereits erhalten (und es werden wöchentlich mehr).
Mehr als 1/3 aller Burgenländer haben sich bereits für eine Impfung registrieren lassen. Nichtsdestoweniger heißt es beim Impfen: Geduldig bleiben.

 

 

UPDATE - Di. 02. Feber 2021

Sicher haben Sie es in den Medien verfolgt – ab Montag 8. Feber 2021 werden die Corona-Maßnahmen gelockert. Wir haben hier die wichtigsten Infos aus den Pressekonferenzen und den Medien zusammengefasst (Verordnungen gibt es noch keine, das heißt, es kann sich das eine oder andere noch ändern! – Sobald es Verordnungen gibt, werden wir deren Inhalte in diesen Artikel einarbeiten.)

Schulen

Die Schulen sperren nach den jeweiligen Semesterferien wieder auf. Alle Volksschüler können in ihre Klassen zurückkehren, für sie gibt es wieder durchgehend Präsenzunterricht. Auch Kindergarten und Kinderkrippe kehren in den Normalbetrieb zurück.
Für Unter- und Oberstufen wird es einen Schichtbetrieb geben: Zwei Tage pro Woche (entweder Montag und Dienstag oder Mittwoch und Donnerstag) kommen die Schüler in ihre Klassen, am Freitag findet für alle Schüler der Unterricht zuhause statt. Aber: In die Schule kommen kann nur, wer negativ getestet wird – die Tests finden zwei Mal wöchentlich in den Schulen selbst statt. Oberstufenschüler müssen durchgehend FFP2-Masken tragen, Unterstufenschüler durchgehend „normale“ MNS-Masken, Volksschüler müssen eine Maske tragen bis sie an ihrem Platz sitzen, dann darf die Maske abgenommen werden.
Die Eltern werden sicherlich von den Schulen genauer informiert.

 

Handel und Co.

Der gesamte Handel, Museen, Zoos und Bibliotheken dürfen wieder öffnen. Ab Montag können sich Leseratten im Antiquariat im Meierhof also wieder mit Lesestoff eindecken, die AK Bücherei öffnet ebenfalls wieder zu den üblichen Öffnungszeiten (Di. 9.00-12.00, Fr. 16.00-18.30 und Sa. 10.00-11.30). Holen Sie sich Gehirnnahrung!

Es gelten 20m2 pro Kunde und FFP2-Maskenpflicht, zu anderen Menschen müssen 2 Meter Abstand eingehalten werden, in:

  • Öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen (wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, dann darf man eine Ausnahme machen) – also auch im GmoaBus!
  • Fahrgemeinschaften
  • Seil- und Zahnradbahnen
  • Kundenbereichen von Betriebsstätten des Handels sowie von Betriebsstätten von Dienstleistungsbetrieben
  • Märkten (indoor und outdoor), also auch beim Krämermarkt am 22. Feber
  • Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, also auch am Gemeindeamt und Post Partner
  • Gastronomie – beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen
  • Beherbergungsbetrieben – die ausschließlich Berufsreisende beherbergen dürfen
  • Museen, Bibliotheken, Zoos, also auch in der AK Bücherei und im Antiquariat

Wer gegen die FFP2-Maskenpflicht oder den Mindestabstand verstößt, muss mit einer Strafe von 90 Euro rechnen.

Auch körpernahe Dienstleister – Friseure, Masseure, etc. – dürfen also wieder aufsperren. Kunden müssen hier beim Betreten des Geschäftslokales einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Das Sozialministerium hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu den "Eintrittstests" hier zuammengefasst:

Datei herunterladen: PDFFAQs Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen (1)03.02.2021.pdf

 

Hier auf der Seite des Landes Burgenland können Sie sich einfach und unkompliziert für einen Test anmelden – benötigt werden eine Handynummer, eine E-Mail-Adresse und die Sozialversicherungsnummer.

Die Ausgangsbeschränkungen werden gelockert und gelten nicht mehr ganztägig, sondern nur nachts von 20.00 bis 6.00 Uhr. Tagsüber dürfen sich 2 Haushalte treffen.

Die Gastronomie und Hotellerie bleiben weiterhin geschlossen. Lieferung bzw. Abholung ist natürlich gestattet. Wir werden weiterhin den Heurigenkalender auf unserer Homepage (und im Gem2Go) dafür nutzen, Sie über die Angebote der Pöttschinger Gastronomie zu informieren.

 

Einreise

Pendler, die die österreichische Grenze zu Tschechien, der Slowakei und Ungarn überqueren, müssen sich registrieren lassen und an der Grenze einmal wöchentlich einen negativen Test vorweisen.

Wer nicht als Pendler nach Österreich einreist, muss bei der Einreise einen negativen Test vorweisen, und muss danach trotzdem 10 Tage in Quarantäne (aus der man sich nicht mehr nach 5 Tagen freitesten kann!).

 

Impfungen

Derweil gehen die Impfungen weiter. Der Gesundheitsminister ist optimistisch und denkt, dass bis Ostern 1 Million Österreicher geimpft sein wird.
Mit Stand 1. Feber waren in Österreich 202.345 Personen geimpft, davon haben 15.866 Personen auch schon die Zweite Impfung erhalten (Quelle: Dashboard des Sozialministeriums). Im Burgenland wurden bis 1. Feber 6.152 Personen geimpft.

Hier auf der Seite des Landes Burgenland können Sie sich (und auch andere Personen) für die Impfung vormerken lassen. Benötigt werden auch hier eine Handynummer und eine E-Mail-Adresse, sowie die Sozialversicherungsnummer. Dort können Sie sich auch als Risikopatient einstufen, was danach von einem niedergelassenen Arzt bestätigt werden muss.

Gerne helfen wir Ihnen am Gemeindeamt bei der Anmeldung für einen Test oder bei der Vormerkung für die Impfung! Kommen Sie einfach mit einem Ausweis und der E-Card zu den Öffnungszeiten aufs Gemeindeamt!

 

 

UPDATE– Sa. 23. Jänner 2021

Die Verordnung ist da! Der harte Lockdown gilt (derzeit voraussichtlich) bis 7. Feber. Ab Mo. 25. Jänner gelten folgende verschärfte Maßnahmen:

weiterhin eine Ausgangssperre rund um die Uhr mit den allseits bekannten Ausnahmen, hier ändert sich nicht viel, aber:
ein Mindestabstand von ZWEI Metern an allen öffentlichen Orten gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben
FFP2-Masken-Pflicht (ohne Ventil!) und 2 Meter Abstand gelten an folgenden Orten:

  • Öffentliche Verkehrsmittel und deren Haltestellen (wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, dann darf man eine Ausnahme machen)
  • Fahrgemeinschaften
  • Seil- und Zahnradbahnen
  • Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (sofern geöffnet) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe, nicht medizinische Dienstleister haben weiterhin geschlossen)
  • Märkte (indoor und outdoor) – auch wenn es nach dem derzeit angegebenen Ende des Lockdowns ist, halten Sie Ihre FFP2-Masken auch noch für den Krämermarkt am 22. Feber bereit
  • Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten (also auch am Gemeindeamt und Post Partner!)
  • Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
  • Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption, gilt nicht im Zimmer; Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie zu dringenden beruflichen Zwecken)

 

Die FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren, für Schwangere und Personen, welche diese aus gesundheitlichen Gründen (zB. Lungenerkrankung, Asthma,...) nicht tragen können, aber sie gilt auch für bereits geimpfte Personen oder solche, die bereits eine COVID-19-Infektion durchgemacht haben.
Die FFP2-Masken sind in den Supermärkten, Drogierien etc. zum Preis von 59 Cent pro Stück erhältlich. Sollten sie ausverkauft sein und Sie noch keine ergattert haben, reicht zunächst auch eine geringerwertige Maske, Sie haben aber die Pflicht, sich so schnell wie möglich FFP2-Masken zu besorgen! Es sollten aber laut Medien genügend Masken laufend geliefert werden
Experten empfehlen, für jeden Wochentag eine Maske zu haben, damit diese ausreichend trocknen kann, nach 7 Tagen sind auch alle eventuell darauf sitzenden Corona-Viren erledigt.

Weiterhin geschlossen bleiben Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen (aber Büchereien wird die Möglichkeit gegeben, dass vorbestellte Bücher abgeholt werden dürfen. Die AK Bücherei hat derzeit Computerprobleme. Wenn diese behoben sind, ist geplant, dieses Service anzubieten – wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden! Bücherwürmer möchten ja gefüttert werden.) und Indoor-Sportstätten.
Outdoor-Sportstätten (Eislaufplätze, Loipen, Schipisten) bleiben geöffnet, es gilt 2-Meter-Abstand und 10m2 pro Besucher.

Bestimmte Berufsgruppen sollen ab Montag 25. Jänner wöchentlich getestet werden, damit sie während der Arbeitszeit die „normalen“ MNS-Masken tragen dürfen. Wer sich nicht testen lässt, muss FFP2-Maske tragen (im Gesundheits- und Pflegebereich muss IMMER mindestens eine FFP2-Maske getragen werden):

  • Arbeitnehmer in Handel, Dienstleistung und Verkehr, also mit unmittelbarem Kundenkontakt
  • Lehrer und Elementarpädagogen
  • Lagerlogistik, wo der Mindestabstand von 2 Metern regelmäßig unterschritten wird
  • Öffentlicher Dienst mit Parteienverkehr
  • Spitzensport (Mannschafts- und Kontaktsportarten – die Vorstellung, wie man mit einer FFP2-Maske sporteln soll, bleibt jedem selbst überlassen)

Wer ist für diesen Test verantwortlich? 
In der Verordnung steht (§ 6 Abs. 4) „...spätestens alle sieben Tage ein Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist. Darüber ist gegenüber dem Arbeitgeber ein Nachweis vorzuweisen und für die Dauer von sieben Tagen bereitzuhalten.“ Das klingt, als ob der Arbeitnehmer selbst dafür sorgen muss, getestet zu werden, wenn er keine FFP2-Maske tragen will. Ob man während der Arbeitszeit testen fahren darf (zur nächstgelegenen Teststation), ob man dort eine Zeitbestätigung wie beim Arzt bekommt oder sich Zeitausgleich nehmen muss... das alles wissen wir leider noch nicht.
Eine Anfrage an das Sozialministerium wurde gestellt, wir warten auf die Antwort, die wir Ihnen dann gerne hier mitteilen werden.
Wenn jedoch der Arbeitgeber selbst einen Test von seinen Mitarbeitern verlangt (wir sprechen nun von Berufsgruppen, die nicht in der Verordnung dazu verpflichtet werden), dann muss der Mitarbeiter dem auch Test zustimmen und die dafür aufgewendete Zeit ist als „Dienstzeit“ bezahlen.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, für seine Mitarbeiter FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen?
Da der Arbeitnehmer prinzipiell die Wahl hat: Testen und normale Maske ODER FFP2-Maske, ist davon auszugehen, dass er sich die FFP2-Masken auch selbst besorgen und diese nicht vom Arbeitgeber bekommen muss. Die Verordnung sagt darüber leider nichts aus.
Auch hierzu warten wir auf Antwort des Sozialministeriums.

 Gibt es eine „Maskenpause“?

Ja. In einem Generalkollektivvertrag haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, dass nach 3 Stunden durchgehender Tragezeit zumindest 10 Minuten „Maskenpause“ eingelegt werden dürfen. Dies gilt für alle Maskentypen, also die „normalen“ MNS-Masken wie auch für FFP2-Masken. ACHTUNG: Maskenpause bedeutet nicht Arbeitspause!

Im Burgenland gibt es ab sofort 7 permanente Teststraßen, die 7 Tage die Woche jeweils von 7 bis 20 Uhr geöffnet haben:
•    Gols (ND): Jetlhaus
•    Eisenstadt (E): Technologiezentrum
•    Müllendorf (EU): Mehrzweckhalle
•    Mattersburg (MA): Bauermühle, Schubertstraße 53 
•    Neutal (OP): Technologiezentrum
•    Oberwart (OW): Informhalle
•    Heiligenkreuz im Lafnitztal (GS/JE): Grenzlandhalle
HIER können Sie sich für einen Test anmelden


Quellen: Sozialministerium, Arbeiterkammer, Datei herunterladen: PDF3. COVID-19-NotMV

 

UPDATE – So. 17. Jänner 2021

Kommando zurück!
Alles, was bis vor ein paar Tagen noch sein hätte können, wurde mit der heutigen Pressekonferenz wieder verworfen. Grund dafür ist die Virusmutation aus Großbritannien (offizieller Name: B.1.1.7.), die sehr viel ansteckender ist.
In den letzten Tagen gab es viele Gespräche zwischen den Ministerien, den Landeshauptleuten, Gesundheitsexperten und den Sozialpartnern, und Folgendes ist dabei herausgekommen:
(Wir möchten betonen, dass wir alle Informationen ausschließlich aus der heutigen Pressekonferenz und aus deren Zusammenfassung verschiedener Medien bezogen haben. Es gibt noch keine diesbezüglichen Verordnungen.)

Der Lockdown wird bis 7. Feber verlängert.

ACHTUNG: Dieses Datum ist nicht in Stein gemeißelt! Es kommt darauf an, ob die Infektionszahlen zu diesem Zeitpunkt im Rahmen sind – sind sie das nicht, kann der Lockdown auch über dieses Datum hinaus verlängert werden.

Derzeit wird aber von der Bundesregierung davon ausgegangen, dass der Lockdown nur bis 7. Feber dauern muss:

Ab 8. Feber sollen dann der gesamte Handel, Museen, Bibliotheken und körpernahe Dienstleister (Friseure, Masseure,...) wieder öffnen, FALLS es die Infektionszahlen zulassen. Mit verschärften Maßnahmen:
Bereits ab 25. Jänner muss in allen Geschäften und Öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend von den Kunden eine FFP2-Maske getragen werden (Mitarbeiter haben angeblich die Wahl zwischen regelmäßigen Testungen und MNS-Maske oder nicht testen und FFP2-Maske).
Und auch der Babyelefant befindet sich im Wachstum: Zu anderen Personen muss künftig ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.

Die FFP2-Masken sollen im Einzelhandel und Supermarkt zum Selbstkostenpreis erhältlich sein, einkommensschwachen Personen sollen sie kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Nicht beantwortet wurde die Frage, ab welchem Alter auch für Kinder die FFP2-Masken verpflichtend sind. Laut Gesundheitsminister sollen solche Details in der Verordnung stehen, die am Montag 18. Jänner veröffentlicht werden soll.

Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungen sollen voraussichtlich erst Ende Feber wieder öffnen können. Mitte Feber soll aber die Lage neu beurteilt werden – vielleicht ändert sich an diesem Zeitplan also noch etwas.

Alle Betreibe werden ersucht, so weit wie möglich auf Home Office umzustellen.

Bestimmte Berufsgruppen sollen regelmäßig einmal pro Woche getestet werden – welche konkret dazuzählen, wird noch per Verordnung festgelegt.

Schilifte und Eislaufplätze bleiben weiterhin geöffnet.

 

Schulen

Bis zu den Semesterferien bleiben die Schüler im Distance Learning. Der Präsenzunterricht soll in ganz Österreich erst wieder nach den Semesterferien beginnen – falls die Infektionszahlen dies zulassen. Angedacht ist wieder ein Schichtbetrieb. Wie genau dieser aussehen könnte, wird noch erarbeitet. Kinder, die Betreuung benötigen, können weiterhin in die Schulen und Kindergärten kommen.
Sicherlich werden die Schulen und Bildungseinrichtungen, so bald es ihnen möglich ist, Aussendungen an die Eltern verschicken, in denen konkretere Infos stehen werden.

 

Impfungen


Bis Ende April sollten, so der Bundeskanzler, alle über 65-Jährigen geimpft sein. Falls der Impfstoff von Astra Zeneca zugelassen wird, eventuell auch schon Ende März.

Die Bundesregierung ist jedenfalls zuversichtlich, dass wir heuer wieder einen „normalen“ Sommer haben werden. Bis dahin werden es noch ein paar harte Monate werden.


Dies ist der Stand von So. 17. Jänner, mittags. Sollte es Änderungen oder Neuigkeiten geben, werden wir Sie wie immer hier an dieser Stelle darüber informieren.

 

Einreise nach Österreich

Seit Freitag 15. Jänner 2021, 0.00 Uhr ist es verpflichtend, sich vor der Einreise nach Österreich online zu registrieren – dies gilt auch für Österreicher! – dies gilt auch für Österreicher!
Ausnahmen von dieser Registrierungspflicht gibt es für Pendler, Durchreisende, sowie für Personen, die wegen einer unaufschiebbaren Familienangelegenheit (zB. ein Begräbnis) einreisen.

Folgende Informationen müssen Sie angeben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Mailadresse, die Aufenthaltsadresse in Österreich, Datum der Einreise, eventuell Datum der Ausreise und Sie müssen bekanntgeben, in welchen Ländern Sie in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Österreich waren. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Ärztliches Attest hochzuladen.

Hier finden Sie das Online-Formular für diese Pre-Travel-Clearance.

Und hier das Formular zum Ausdrucken und händisch Ausfüllen, falls Online nicht möglich ist:

Datei herunterladen: PDFEinreise-Registrierung

Das ausgefüllte Formular ist sowohl in ausgedruckter als auch in elektronischer Form (zB auf dem Smartphone) gültig und muss auf Verlangen den Behörden gezeigt werden.

Nach der Einreise gilt weiterhin eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne, aus der man sich frühestens nach 5 Tagen freitesten kann. 
Die Quarantäne gilt nicht für Einreisen aus wenig von Corona betroffenen Ländern – eine Liste dieser Länder finden Sie in Anlage A der COVID-19-Einreiseverordnung, derzeit sind dies: Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan.

Hier auf der Seite des Sozialministeriums finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Reisen und auch die aktuelle Version der Anlage A.


27.07.2022