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Sehr geehrte WasserabnehmerInnen!
Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland ist gemäß § 15 des Maß- und Eichgesetzes verpflichtet, die Wasserzähler auszutauschen und einer Nacheichung zuzuführen. Die Kosten für diese Arbeiten werden zur Gänze vom Wasserleitungsverband getragen. Die Bedienstete des Wasserleitungsverbandes werden die notwendigen Arbeiten in der Zeit vom
21. Mai 2024 bis 20. September 2024
durchführen. In diesem Zusammenhang ergeht an Sie das höfliche Ersuchen, den Wasserleitungsverband bei der reibungslosen Durchführung der Arbeiten zu unterstützen.
Ein Hinweis für AnlagenbesitzerInnen mit Wasserzählerschächten:
Der WLV erlaubt sich Sie darauf hinzuweisen, dass gemäß § 7 Abs. 3 der Wasserleitungsordnung der ungehinderte Austausch des Wasserzählers durch den Anlagenbesitzer jederzeit gewährleistet werden muss. Diese Verpflichtung schließt auch ein, dass der Wasserzählerschacht von Überflutungen durch Oberflächen bzw. Grundwässern freizumachen ist. Sie werden daher ersucht, den Schacht bei Überflutung rechtzeitig vor Vornahme des Wasserzähleraustausches auszupumpen. Für den Fall, dass diese Arbeiten von unserem Mitarbeiter erledigt werden müssen, sehen wir uns leider gezwungen, Ihnen – für den entstandenen Aufwand – ein Pauschale in Höhe von Euro 86,00 zzgl. 20% UST in Rechnung zu stellen.
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir selbstverständlich gerne unter 02682/609-300 oder post@wasserleitungsverband.at zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland
14.05.2024