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Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen. Für das Jahr 2025 wurde der Sozialrabatt vom WLV-Vorstand auf € 90,00 festgelegt.
Der Sozialrabatt wird an Bezieher von Mindestsicherung und Ausgleichszulage bei Übermittlung des entsprechenden Nachweises als Gutschrift auf die nächste Jahresabrechnung ausbezahlt.
Selbstverständlich kann Ihr Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Das entsprechende Antragsformular ist am Gemeindeamt, auf www.wasserleitungsverband.at oder unter diesem Artikel zu finden.
Eine Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes ist nicht möglich, er wird ausschließlich als Gutschrift und pro Wohneinheit nur 1 Mal pro Abrechnungsperiode gewährt.
Hier das Antragsformular zum Ausdrucken:
Ansuchen Sozialrabatt 2025_VS 241113.pdf herunterladen (0.1 MB)
09.12.2024