Volksbegehren Eintragungswoche

Von Montag 15. Juni bis einschließlich Montag 22. Juni 2026 können österreichweit folgende Volksbegehren unterschrieben werden:

Wahlpflicht Nationalratswahl/Bundespräsidentenwahl
Das Volksbegehren im Wortlaut: Um das Wahlergebnis im jeweiligen Fall messbar an der wahlberechtigten Bevölkerung abzubilden wird der Bundes(verfassungs)gesetzgeber aufgefordert, die Wähler und Wählerinnen für beide vorgeschlagenen Wahlen, Nationalrat,- Bundespräsidentenwahl, verpflichtend zu Wahl aufzurufen. Dies sollte zur Stärkung der Demokratie und dessen Bewusstein in unserem Land förderlich sein.


Karfreitag-Feiertag für Alle
Das Volksbegehren im Wortlaut: Der Karfreitag aIs Tag der Erinnerung an den Tod Jesu Christ am Kreuze stellt ein zentrales Ereignis im Leben Jesu, damit für das Christentum und die ganze Menschheit dar.
Die Geburt Jesu zu Weihnachten, der Tod am Karfreitag und die Auferstehung Jesu Christi zu Ostern sind prägende Ereignisse des christlichen Glaubens und der christlichen Frohbotschaft.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den Karfreitag im § 7 des Feiertagsruhegesetzes verankern.


Polizei – kritischer Personalmangel

Das Volksbegehren im Wortlaut: Seit Jahrzehnten wird die Polizei in Österreich systematisch ausgedünnt und dezimiert. Auch geschönte Statistiken ändern nichts daran, dass vor allem in Wien, letztendlich aber in ganz Österreich, immer weniger Personal, sprich Exekutivbedienstete, zur Verfügung stehen. Durch ein Bundes-Verfassungsgesetz muss eine von der Wohnbevölkerung abhängige Mindestzahl an Polizisten:innen sichergestellt sein, was zu einer Aufstockung der Exekutive um mindestens 25% führt, sowie leistungsgerechte Gehälter.

 

GRATIS Verhütung
Zusammenfassung des Wortlautes: Unsere Gesundheit und unser Wohlergehen hängen eng mit der richtigen Verhütung zusammen. Fehlende oder falsche Verhütung bergen schwerwiegende Risiken – sowohl gesundheitliche als auch gesellschaftliche. Eine ungewollte Schwangerschaft mit all ihren Folgen oder die Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten müssen unbedingt vermieden werden. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert, folgende Forderungen umzusetzen:

  1. Kostenlose Kondome und Lecktücher in Apotheken und Drogerien!
  2. Gratis hormonelle und nicht hormonelle Verhütung (z.B. Pille, Stäbchen, Spritze, Hormonspirale, Kupferkette & -spirale, Goldspirale, etc.)!
  3. Gratis Pille Danach!
  4. Kostenübernahme von Verhütungsberatung bei Ärzt:innen!
  5. Umfassende sexualpädagogische Aufklärung in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen!

Transparenz im Parlament
Das Volksbegehren im Wortlaut: Im sanierten Parlament gibt es eine moderne Abstimmanlage, die aber von den Abgeordneten nicht benutzt wird. Damit wäre es einfach möglich, ihr Stimmverhalten nachzuvollziehen und für interessierte Bürger und Medien zu dokumentieren. Die vorhandene Anlage soll genutzt werden!
Der Bundesgesetzgeber möge

  • die namentliche elektronische Abstimmung im Nationalrat als Regelfall und
  • die Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der Parlamentshomepage gesetzlich verankern.

Am Gemeindeamt Pöttsching können Sie zu folgenden Uhrzeiten die Volksbegehren unterschreiben:

Mo. 15. Juni 2026 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Di. 16. Juni 2026 von 8.00 bis 20.00 Uhr
Mi. 17. Juni 2026 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Do. 18. Juni 2026 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Fr. 19. Juni 2026 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Sa. 20. Juni 2026 geschlossen
So. 21. Juni 2026 geschlossen
Mo. 22. Juni 2026 von 8.00 bis 16.00 Uhr

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht für den Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist. Sie können die Volksbegehren auf jedem Gemeindeamt in ganz Österreich unterschreiben, es muss nicht am Heimat-Gemeindeamt sein. Am einfachsten geht das Unterschreiben mittels ID Austria bequem über das eigene Handy – unter www.bmi.gv.at/volksbegehren bis spätestens Montag, 22. Juni 2026 20.00 Uhr.

Wenn Sie für eines der drei angeführten Volksbegehren bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können Sie dieses Volksbegehren nicht mehr unterschreiben – die Unterstützungserklärung zählt bereits als Unterschrift.

 

09.06.2026