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Der Bund gewährte den Ländern 2024 einen einmaligen Zuschuss zum Zweck der Finanzierung einer Gebührensenkung. Dieser Zuschuss soll zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im anhaltenden Kampf gegen die Teuerung beitragen und die Inflation dämpfen. Das Land hat diesen Zuschuss auf die Gemeinden aufgeteilt und weiterüberwiesen - die Gemeinden können nun entscheiden, in welcher Form dieses Geld den Bürgerinnen und Bürgern zukommen soll. Mehrere Optionen standen zur Auswahl.
In der Gemeinde Pöttsching wurde vom Gemeinderat beschlossen, das Geld direkt in Form einer Gutschrift auf die Kanalbenützungsgebühr im 3. Quartal 2024 auszuzahlen. Dadurch reduziert sich der Vorschreibungsbetrag dementsprechend.
Die Mitglieder des Gemeinderates und die Gemeindeverwaltung freuen sich, hiermit einen Beitrag zur Entlastung der Pöttschinger Haushalte leisten zu können.
30.07.2024