Drei Volksbegehren können unterschrieben werden

Von Montag 31. März bis einschließlich Montag 07. April können österreichweit folgende Volksbegehren unterschrieben werden (ein Klick auf den Titel bringt Sie zur Erläuterung des jeweiligen Volksbegehrens):

Autovolksbegehren: Kosten runter!

ORF-Haushaltsabgabe NEIN

Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Am Gemeindeamt Pöttsching können Sie zu folgenden Uhrzeiten die Volksbegehren unterschreiben:

Mo. 31. März 2025 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Di. 01. April 2025 von 8.00 bis 20.00 Uhr
Mi. 02. April 2025 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Do. 03. April 2025 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Fr. 04. April 2025 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Sa. 05. April 2025 geschlossen
So. 06. April 2025 geschlossen
Mo. 07. April 2025 von 8.00 bis 16.00 Uhr

Wenn Sie eine ID Austria haben, können Sie die Volksbegehren auch online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren bis spätestens Mo. 07. April 2025 20,00 Uhr unterschreiben. 

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht für den Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Feber 2025 in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist. Sie können die Volksbegehren auf jedem Gemeindeamt in ganz Österreich unterschreiben, es muss nicht am Heimat-Gemeindeamt sein.

Wenn Sie für eines der drei angeführten Volksbegehren bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können Sie dieses Volksbegehren nicht mehr unterschreiben – die Unterstützungserklärung zählt bereits als Unterschrift.

26.03.2025